Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2018
- 3 W 71/18 -
Ehegattentestament kann bei Scheidung unwirksam werden
Auch Zustimmung zur Mediation lässt ursprüngliche Zustimmung zu Scheidung nicht entfallen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein sogenanntes Berliner Testament dann unwirksam wird, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten die Eheleute im Jahr 2012 ein sogenanntes Berliner Testament verfasst. Ein Jahr später trennten sie sich und der Ehemann verfasste ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin einsetzte. Die Ehefrau solle nichts bekommen, so heißt es explizit in diesem Testament.
Ehefrau und Adoptivtochter halten sich beide allein für erbberechtigt
Die Ehefrau reichte später die Scheidung ein. Vor Gericht stimmte der Ehemann der
Zustimmung zur Durchführung eines Mediationsverfahrens lässt ursprünglich erklärte Zustimmung zur Scheidung nicht entfallen
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts Westerstede, wonach die Adoptivtochter Erbin geworden ist. Denn nach §§ 2268, 2077 BGB ist ein gemeinschaftliches Testament unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine
Es liege auch keine Ausnahme nach § 2268 Abs. 2 BGB vor, wonach ein gemeinsames Testament auch im Scheidungsfall gültig bleibt, wenn anzunehmen ist, dass die Eheleute dies beim Abfassen des Testaments so festlegen wollen. Eine solche Absicht könne vorliegend nicht festgestellt werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26678
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26678
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.