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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.10.2018
- 5 U 102/18 -
Metallspitze des Operationsinstruments im Patienten vergessen: Grober Behandlungsfehler rechtfertigt Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro
Untätigkeit des Arztes trotz Bemerkens fehlender Instrumententeile stellt grobe Fahrlässigkeit dar
Wird bei einer Knieoperation die Metallspitze eines Operationsinstruments im Körper des Patienten vergessen, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar, der ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesegerichts Oldenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 46-jähriger Mann hatte sich bei einem Arzt im Landkreis Osnabrück einer Kniegelenksoperation unterzogen. Am Abend des Behandlungstages fehlte die Metallspitze des Operationsinstruments. Sie konnte in der Arztpraxis nicht aufgefunden werden. Der Arzt machte sich hierzu eine Notiz für den Fall, dass die Spitze bei einer
LG bejaht groben Behandlungsfehler
Das Landgericht Osnabrück sprach dem Mann ein
OLG erhöht Schmerzensgeld auf 20.000 Euro
Gegen diese Entscheidung riefen der Patient und der Arzt das Oberlandesgericht Oldenburg an. Der Patient strebte ein höheres
Arzt ist Vorwurf gröbster Fahrlässigkeit zu machen
Insbesondere sei aber auch das ganz erhebliche Verschulden des Arztes zu berücksichtigen. Dieser habe am Abend der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2019
Quelle: Oberlandesegericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 26986
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