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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vergessen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.10.2018
- 5 U 102/18 -
Metallspitze des Operationsinstruments im Patienten vergessen: Grober Behandlungsfehler rechtfertigt Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro
Untätigkeit des Arztes trotz Bemerkens fehlender Instrumententeile stellt grobe Fahrlässigkeit dar
Wird bei einer Knieoperation die Metallspitze eines Operationsinstruments im Körper des Patienten vergessen, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar, der ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesegerichts Oldenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 46-jähriger Mann hatte sich bei einem Arzt im Landkreis Osnabrück einer Kniegelenksoperation unterzogen. Am Abend des Behandlungstages fehlte die Metallspitze des Operationsinstruments. Sie konnte in der Arztpraxis nicht aufgefunden werden. Der Arzt machte sich hierzu eine Notiz für den Fall, dass die Spitze bei einer Operation im Körper eines Patienten verblieben sein könnte. Einen Tag später stellte sich der Mann bei dem behandelnden Arzt zum Verbandswechsel und wieder ein paar Tage später zum Fäden ziehen vor. Etwa einen Monat nach der Operation meldete er sich wegen extremer Schmerzen erneut bei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018
- 1 U 145/17 -
Patientin hat Anspruch auf Schmerzensgeld wegen vergessener OP-Nadel im Bauchraum
Zurücklassen der Nadel im Bauchraum stellt schuldhaften Behandlungsfehler dar
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass einer Patienten wegen einer im Bauchraum vergessenen OP-Nadel Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und Schadensersatz u.a. wegen noch nicht vorhersehbarer Schäden zusteht.
Die heute 30-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahens unterzog sich im März 2014 einer urologischen Operation in dem Bundeswehrkrankenhaus der Beklagten, bei der eine 1,9 cm lange Nadel im Körper zurückgeblieben war. Dies wurde bei einem CT im April 2014 festgestellt und die Patientin darüber rund zwei Monate nach der Operation informiert. Seither muss sie sich zur Kontrolle... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.08.2013
- 1 U 3971/12 -
Zurücklassen eines Bauchtuches nach Krebsoperation kann Schmerzendgeld in Höhe von 8.500 EUR rechtfertigen
Vergessen eines Bauchtuchs stellt einfachen Behandlungsfehler dar
Wird bei einer Krebsoperation ein Bauchtuch im Körper der Patientin vergessen, so kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.500 EUR rechtfertigen, wenn dadurch die Patientin ein halbes Jahr lang über Unwohlsein und Unterbauchschmerzen klagt und sich einer weiteren Operation unterziehen muss. Das Vergessen eines Bauchtuches stellt bei Vornahme sämtlicher Kontrollmaßnahmen einen einfachen Behandlungsfehler dar. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2007 wurde bei einer 57-jährigen Krebspatientin eine Operation durchgeführt. Dabei wurde trotz Vornahme aller Kontrollmaßnahmen ein 45 x 45 cm großes Bauchtuch im rechten kleinen Becken der Patientin vergessen. Die Patientin klagte nachfolgend über Unwohlsein und Unterbauchschmerzen. Da der Verdacht eines weiteren Tumors bestand,... Lesen Sie mehr
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