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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2021
- 6 WF 202/21 -
Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb festgelegter Umgangszeiten setzt entsprechendes Verbot voraus
Aus Umgangsregelung ergibt sich nicht konkludent Umgangsverbot
Soll gegen ein Elternteil ein Ordnungsmittel wegen der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der festgelegten Umgangszeiten verhängt werden, so setzt dies ein entsprechendes Verbot voraus. Eine Umgangsregelung enthält nicht konkludent ein Umgangsverbot. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Landau verhängte im August 2021 gegen einen Kindesvater ein
Unzulässige Verhängung von Ordnungsmitteln
Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Eine Verhängung von Ordnungsmitteln wegen der
Aus Umgangsregelung ergibt sich nicht konkludent Umgangsverbot
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ergebe sich aus einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Landau, Beschluss vom 30.08.2021
[Aktenzeichen: 2 F 51/17]
Jahrgang: 2022, Seite: 1961 FamRZ 2022, 1961
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Dokument-Nr. 33157
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