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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.02.2015
- 13 WF 203/14 -
Verstoß gegen gerichtliche Umgangsregelung aufgrund Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der gewährten Umgangszeiten
Gerichtliche Umgangsregelung zu Umgangszeiten enthält Verbot der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der Zeiten
Eine gerichtliche Umgangsregelung, in der Umgangszeiten festgelegt sind, enthält das konkludente Verbot außerhalb der Zeiten Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Wird gegen das Verbot der Kontaktaufnahme verstoßen, kann dies die Verhängung von Ordnungsmitteln nach sich ziehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 kam es vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg zu einer gerichtlichen
Amtsgericht verhängte Ordnungsgeld
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg kam dem Antrag nach und verhängte gegen den Vater aufgrund des Verstoßes gegen die gerichtliche
Kammergericht bejaht ebenfalls Verstoß gegen Umgangsregelung
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Die Verhängung des Ordnungsgelds sei zulässig gewesen, da der Vater aufgrund der
Verbot der Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten
Der Vater sei nach der
Kindeswohl erfordert Kontaktaufnahmeverbot
Mit dem Ziel des Verbots der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 28.08.2014
[Aktenzeichen: 163 F 5952/14]
- Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontakts zum Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten setzt entsprechendes ausdrückliches Verbot voraus
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2023
[Aktenzeichen: 6 WF 68/23]) - Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb festgelegter Umgangszeiten setzt entsprechendes Verbot voraus
(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2021
[Aktenzeichen: 6 WF 202/21])
Jahrgang: 2015, Seite: 940 FamRZ 2015, 940 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 469 MDR 2015, 469 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 579 NJW-RR 2015, 579
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Dokument-Nr. 26010
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