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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kontaktaufnahme“ veröffentlicht wurden

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.12.2023
- 6 U 25/23 -

Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung

Kontaktversuch des Mobilfunkbetreibers gegen ausdrücklichen Kundenwunsch stellt unzulässige Kundenwerbung dar

Mobilfunkanbieter hat an Verbraucher:innen nach Kündigung des geschlossenen Mobilfunkvertrages ein Anschreiben versendet, um angeblich noch offene Fragen zu klären. Ein solches Schreiben ist unzulässig, wenn mit dem Schreiben der Angeschriebene zur Kontaktaufnahme bewegt werden soll, obwohl es keine klärungsbedürftigen offenen Fragen gab. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht

Die freenet DLS GmbH hat einen Verbraucher angeschrieben, der seinen Mobilfunkvertrag gekündigt hatte. Der Verbraucher hatte mit dem Kündigungsschreiben zugleich dazu aufgefordert, eine weitere Kontaktaufnahme, die in Verbindung mit einer Kundenrückgewinnung steht, zu unterlassen. Gleichwohl hatte die Anbieterin den Verbraucher angeschrieben mit dem Betreff: „Ihre Kündigung“ und dazu aufgefordert, wegen „noch ausstehender Fragen“ unter Angabe einer Bearbeitungsnummer telefonisch Kontakt aufzunehmen. Sofern nicht tatsächlich zur Abwicklung der Kündigung Fragen zu klären sind, stellt ein solches Schreiben unerwünschte Werbung dar und ist damit als... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.08.2023
- 17 WF 51/23 -

Gerichtliche Regelung des Regel- und Ferienumgangs umfasst nicht Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten

Aus formlose Vereinbarung der Eltern über Telefontermine kann nicht vollstreckt werden

Billigt das Gericht einen Vergleich der Eltern über den Regel- und Ferienumgang, so umfasst dies kein Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme außerhalb der vereinbarten Umgangszeiten. Aus einer formlosen Vereinbarung der Eltern über Telefontermine kann nicht vollstreckt werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Berlin-Kreuzberg schlossen die Eltern eines minderjährigen Kindes im Januar 2023 einen Vergleich über den Regel- und Ferienumgang. Dieser Vergleich wurde vom Gericht gebilligt. Zugleich vereinbarten die Eltern Telefontermine des Kindesvaters mit dem Kind. Diese Vereinbarung sollte auf... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2023
- 9 WF 2/23 -

Gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet kein Umgangsverbot für außerhalb der Umgangszeiten

Keine Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten

Eine gerichtliche Umgangsregelung beinhaltet nicht konkludent ein Verbot des Umgangs außerhalb der geregelten Zeiten. Kommt es zu einer Kontaktaufnahme mit dem Kind außerhalb der Umgangszeit, so kann kein Ordnungsmittel verhängt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 wurde durch das Amtsgericht Bernau der Umgang einer Kindesmutter geregelt. Nachdem die Kindesmutter außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt mit dem Kind aufgenommen hatte, beantragte der Kindesvater die Verhängung von Ordnungsmitten. Da das Amtsgericht dem nicht nachkam, legte der Kindesvater sofortige Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2021
- 6 WF 202/21 -

Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahme außerhalb festgelegter Umgangszeiten setzt entsprechendes Verbot voraus

Aus Umgangsregelung ergibt sich nicht konkludent Umgangsverbot

Soll gegen ein Elternteil ein Ordnungsmittel wegen der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der festgelegten Umgangszeiten verhängt werden, so setzt dies ein entsprechendes Verbot voraus. Eine Umgangsregelung enthält nicht konkludent ein Umgangsverbot. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Landau verhängte im August 2021 gegen einen Kindesvater ein Ordnungsmittel, weil er außerhalb der festgelegten Umgangszeiten Kontakt mit seinem Kind aufgenommen hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde des Kindesvaters. Er führte an, dass die Umgangsregelung nicht die Kontaktaufnahme zu seinem... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.02.2015
- 13 WF 203/14 -

Verstoß gegen gerichtliche Umgangsregelung aufgrund Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der gewährten Umgangszeiten

Gerichtliche Umgangsregelung zu Umgangszeiten enthält Verbot der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der Zeiten

Eine gerichtliche Umgangsregelung, in der Umgangszeiten festgelegt sind, enthält das konkludente Verbot außerhalb der Zeiten Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Wird gegen das Verbot der Kontaktaufnahme verstoßen, kann dies die Verhängung von Ordnungsmitteln nach sich ziehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 kam es vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg zu einer gerichtlichen Umgangsregelung, wonach dem Vater eines minderjährigen Sohns ein Umgangsrecht eingeräumt wurde. Nachfolgend kam es zu Vorfällen, in denen der Vater außerhalb der festgelegten Umgangszeiten Kontakt mit seinem Sohn aufnahm. Die Mutter sah darin einen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2016
- 2 WF 302/16 -

Gerichtliche Regelung zum Umgangszeitraum umfasst nicht Verbot der Kontaktaufnahme außerhalb des geregelten Zeitraums

Kein Ordnungsgeld gegen Elternteil aufgrund Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb des Umgangszeitraums

Regelt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung den Zeitraum des Umgangs, so beinhaltet dies nicht das Verbot außerhalb des Umgangszeitraums Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Eine bloße Kontaktaufnahme stellt kein Bruch der Umgangsvereinbarung dar und kann daher nicht mittels Ordnungsmittel geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch eine gerichtliche Umgangsvereinbarung vom November 2014 wurde es dem Vater dreier minderjähriger Kinder gestattet, jeweils am ersten Freitag eines jeden Monats zwischen 15 und 18 Uhr Umgang mit den Kindern im Familienberatungszentrum in Begleitung mit einer Umgangspflegerin zu haben. Hintergrund dieser Regelung war, dass sich der Vater... Lesen Sie mehr