Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2008
- OVG 1 A 3.05 -
Vereinsverbot gegen "Kameradschaft Tor" bleibt bestehen
Vereinigung richtet sich gegen verfassungsmäßige Ordnung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot abgewiesen.
Die Behörde begründete die Verbotsverfügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. "Mädelgruppe" gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte; sie trete für einen "nationalen Sozialismus" ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremdenfeindlich und rassistisch auf und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Den Einwänden der Kameradschaft, die unter anderem geltend gemach hat, lediglich eine "Diskutier- und Selbsthilfevereinigung" zu sein, ist der Senat nicht gefolgt.
Dem vorliegenden Beweismaterial sei bei umfassender Würdigung zu entnehmen, dass die Kameradschaft Tor eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise, die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge. Das Verbot sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft frei von Willkür und verhältnismäßig. Das Gericht hat insoweit hervorgehoben, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung sei, sich für darauf gerichtete Handlungen nicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung freier politischer Betätigung berufen könne.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 07.04.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5867
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5867
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.