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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2008
- OVG 1 A 9.05 -
Gericht bestätigt Vereinsverbot für Kameradschaft, die sich gegen verfassungsmäßige Ordnung und gegen Völkerverständigung wendet
Vereinsverbot für rechte Kameradschaft "ANSDAPO" bestandskräftig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Rechtsstreit um das vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg im Juli 2005 ausgesprochene Verbot der rechtsgerichteten Strausberger Kameradschaft "ANSDAPO" verhandelt.
Das Ministerium hatte für das Vereinsverbot seinerzeit drei Gründe angeführt; danach richte sich die Kameradschaft sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung; außerdem liefen ihre Tätigkeit und Zwecke Strafgesetzen zuwider. Nachdem das Ministerium in der mündlichen Verhandlung an den beiden letzteren Verbotsgründen nicht mehr festgehalten und die Verbotsverfügung insoweit abgeändert hat, hat der Prozessbevollmächtigte der Kameradschaft das Vereinsverbot akzeptiert. Die Verfahrensbeteiligten haben den Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Senat hat das Verfahren eingestellt und die Kosten im Hinblick auf den möglichen Ausgang des Verfahrens im Fall einer streitigen Entscheidung den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt. Damit ist das Vereinsverbot mit der Festsstellung, dass sich die Kameradschaft "ANSDAPO" gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete, bestandskräftig. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.03.2008
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Dokument-Nr. 5793
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