Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2018
- OVG 2 S 13.18 -
Hausboot stellt keine bauliche Anlage dar
Beschwerde gegen Beseitigungsanordnung erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Beschwerde eines Hausbootbesitzers gegen eine Beseitigungsanordnung stattgegeben, da es sich bei dem Hausboot bei summarischer Prüfung nicht um eine bauliche Anlage handelt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Liegeplatz des Hausbootes befindet sich an einem genehmigten Steg im Ruppiner See. Die untere Bauaufsichtsbehörde hatte die
Privatgutachten spricht vorläufig mehr für sportboottypische Verwendungsabsicht des Bootes
Auf die Beschwerde des Hausbootbesitzers änderte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die erstinstanzliche Entscheidung und gab dem Eilantrag statt. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Generelles Verbot für mobile Hausboote an Sportbootsstegen unzulässig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2016
[Aktenzeichen: VG 10 K 336.15]) - Überwiegend stationäres Hausboot gilt als bauliche Anlage und benötigt daher Baugenehmigung
(Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.03.2021
[Aktenzeichen: 8 B 6/21])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26247
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26247
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.