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Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.03.2021
- 8 B 6/21 -
Überwiegend stationäres Hausboot gilt als bauliche Anlage und benötigt daher Baugenehmigung
Beseitigungsanordnung wegen fehlender Baugenehmigung
Nach der Bauordnung Schleswig-Holstein ist ein überwiegend stationäres Hausboot eine bauliche Anlage und bedarf daher einer Baugenehmigung. Liegt eine solche nicht vor, rechtfertigt dies eine Beseitigungsanordnung. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Eigentümer eines Hausbootes im Dezember 2020 mit sofortiger Wirkung das Boot beseitigen, weil für dieses keine
Rechtmäßigkeit der Beseitigungsverfügung
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied gegen den Bootseigentümer. Die Beseitigungsverfügung sei rechtmäßig. Bei dem
Formelle Baurechtswidrigkeit wegen fehlender Baugenehmigung
Da es sich nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben im Sinne des § 63 LBO handele, so das Verwaltungsgericht, bedürfe es einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30115
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