Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11.11.2020
- 15 A 1519/16 -
Bundesrechnungshof muss mehr Auskünfte über abgeschlossene Prüfungen geben
Vertraulichkeitsinteressen Dritter kann Auskunftsanspruch entgegenstehen
Der Bundesrechnungshof ist grundsätzlich verpflichtet, der Presse auf Antrag in Form einer Liste Auskunft darüber zu geben, welche Prüfungen er in einem bestimmten Zeitraum abschließend durchgeführt hat. Dies hat das Oberverwaltungsgerichts Münster in einem am 11. November 2020 bekanntgegebenen Urteil entschieden.
Ein
OVG: Auskünfte über durchgeführte Prüfungen vom Auskunftsanspruch umfasst
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die vom Kläger begehrte Auflistung der in einem bestimmten Zeitraum durchgeführten Prüfungen grundsätzlich vom
Schützenswerte Vertraulichkeitsinteressen insbesondere Dritter bei Erstellung der Liste zu berücksichtigen
Bei der Erstellung der Liste über in der Vergangenheit vorgenommene Prüfungen habe der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29461
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29461
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.