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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2017
- 14 A 2023/16.A -
Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter
Verfolgung durch syrischen Staat auch bei Flucht vor Wehrdienst nicht unmittelbar wahrscheinlich
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem 20-jährigen Syrer, der vor dem Bundesamt angegeben hatte, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Da Gericht verwies darauf, dass nicht davon auszugehen sei, dass zurückkehrende Asylbewerber, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen haben und deshalb bei Rückkehr gesetzmäßige, aber auch extralegale Bestrafung bis hin zu Folter zu befürchten hätten, in Verknüpfung mit einer vom syrischen Staat zugeschriebenen politischen Überzeugung als politische Gegner verfolgt würden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv war, erhielt im Juni 2014 eine Aufforderung, am 19. März 2015 seinen
OVG verneint Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland änderte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und wies die Klage ab. In einer ersten Grundsatzentscheidung vom 21. Februar 2017 entschied das Oberverwaltungsgericht, dass syrische
Verfolgung wegen Verweigerung des Militärdienstes im Zusammenhang mit völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen nicht zu erwarten
Die Annahme einer vom syrischen Staat zugeschriebenen gegnerischen politischen Gesinnung sei - wie bereits entschieden wurde - schon für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
[Aktenzeichen: 13 K 9495/16.A]
- Syrischen Staatsangehörigen ist bei Flucht zum Zweck der Wehrdienstentziehung Flüchtlingsschutz zu gewähren
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 27.02.2017
[Aktenzeichen: 9 K 2245/15.A u.a.]) - Asylantragsteller aus Syrien haben nicht grundsätzlich Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 08.02.2017
[Aktenzeichen: 9 A 246/16; 9 A 340/16; 9 A 197/16 und 9 A 183/16])
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Dokument-Nr. 24205
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