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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 27.02.2017
9 K 2245/15.A u.a. -

Syrischen Staatsangehörigen ist bei Flucht zum Zweck der Wehr­dienst­entziehung Flüchtlingsschutz zu gewähren

Flüchtlingen droht aufgrund der Wehr­dienst­entziehung bei Rückkehr nach Syrien Verfolgung

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, wehrpflichtige syrische Staatsangehörige als Flüchtlinge anzuerkennen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten ihr Heimatland im Jahre 2015 verlassen und um Asyl nachgesucht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihnen wegen der Bürgerkriegsverhältnisse in Syrien jeweils den sogenannten subsidiären Schutz zugebilligt. Die Kläger sind der Ansicht, einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling zu haben. Der Status eines Flüchtlings unterscheidet sich vom subsidiären Schutzstatus vor allem durch erleichterte Bedingungen, sich unbefristet in Deutschland aufhalten zu dürfen und Familienangehörige nachzuholen.

Männern im wehrpflichtigen Alter ist reguläre Ausreise aus Syrien verboten

Das Verwaltungsgericht Aachen gab den Klagen auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft statt und führte zur Begründung aus, dass es für Wehrpflichtige im Alter von 18 bis 42 Jahren und Reservisten, die angesichts der gegenwärtigen Kriegszeiten zur erneuten Einberufung anstünden - hierzu gehören die Kläger - wahrscheinlich sei, dass sie von den syrischen Sicherheitskräften wegen Wehrdienstentziehung als Regimegegner angesehen und verfolgt werden. Männern im wehrpflichtigen Alter sei die Ausreise aus Syrien verboten bzw. nur nach einer zuvor erteilten Genehmigung gestattet. Vor diesem Hintergrund sei angesichts des hohen Mobilisierungsinteresses der syrischen Streitkräfte wahrscheinlich, dass Männer, die durch Ausreise ihrer Militärpflicht entgehen wollen, als vermeintliche Oppositionelle angesehen würden.

Ob derzeit allen Asylantragstellern bei Rückkehr nach Syrien über den Flughafen Damaskus allein wegen Asylantragstellung und Auslandsaufenthalt in Deutschland politische Verfolgung droht, hat das Gericht ausdrücklich offengelassen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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Dokument-Nr.: 23848 Dokument-Nr. 23848

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Kommentare (2)

 
 
M. Muenchmann schrieb am 20.02.2017

In welchem Land leben wir eigentlich, wo Richter solche Urteile sprechen? Es ist einfach nur widerlich, diese Argumentation für die Gewährung des Flüchtlingsstatus zu gebrauchen.

Rechtsanwalt Dobke antwortete am 20.02.2017

Bereits ein sehr sehr bekannter und anerkannter Jurist aus Bremen hat einmal mit Blick auf die Aufarbeitung der NS-zeit, davon gesprochen, die Justiz habe ihre Würde verloren. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, auch heute nicht! Mit solchen Entscheidungen macht sich nach meinem Eindruck zum Büttel des politischen "Mainstreams" und falsch verstandener Humanität

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