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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schulbuch“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.2019
- S 35 AS 3046/19 ER -
Jobcenter muss Anschaffungskosten für Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf erstatten
Erstattungsanspruch kann im Eilverfahren geltend gemacht werden
Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern sind als Härtefall-Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter zu erstatten. Der Erstattungsanspruch kann dabei auch im Eilverfahren geltend gemacht werden, ohne dass eine Eilbedürftigkeit besteht. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich das Jobcenter Mönchengladbach die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern für das Schuljahr 2019/2020 in Höhe von fast 97 Euro zu erstatten. Die betroffenen ALG II-Empfänger nahmen das Jobcenter daraufhin im Eilverfahren gerichtlich in Anspruch.Das Sozialgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragsteller. Diese haben gemäß § 21 Abs. 6 SGB II einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung der Schulbücher als Härtefall-Mehrbedarf. Auf die Frage der Eilbedürftigkeit komme es nicht an, da aus rechtsstaatlichen Gründen ein offensichtlicher bestehender Anspruch... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 08.05.2019
- B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R -
Härtefall-Mehrbedarf: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher übernehmen
Mangels Lernmittelfreiheit selbst zu kaufende Bücher sind nicht vom Regelbedarf erfasst
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen sind, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.
Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Denn der Ermittlung des Regelbedarfs liegt eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde. Deren Ergebnis für Schulbücher ist folglich nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.12.2017
- L 11 AS 349/17 -
Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen
SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter zu übernehmen sind.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") stand. Ihr waren Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern (135,65 Euro) - die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur Verfügung gestellten werden - und eines grafikfähigen Taschenrechners (76,94 Euro) entstanden.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 22.12.2015
- S 37 AS 1175/15 -
Schulpflichtiger Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung für Erwerb von Schulbüchern
Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II
Einem schulpflichtigen Hartz IV-Empfänger steht ein Anspruch auf Kostenerstattung für den Erwerb von Schulbüchern zu. Es liegt insofern ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Mehrbedarf im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei schulpflichtige Kinder bezogen Arbeitslosengeld II. Im August 2015 beantragten sie beim Jobcenter die Übernahme von Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern. Es ging dabei um einen Betrag von insgesamt 470,90 Euro. Das Jobcenter bewilligte jedoch lediglich zunächst einen Betrag von 30 Euro und später einen Betrag von 70 Euro pro Kind.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2016
- VG 3 K 84.15 -
Eltern haben kein Recht auf bestimmtes Schulbuch
Berliner Schulgesetz verleiht keinen Anspruch auf Verwendung bestimmter Lehr- und Lernmittel
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Eltern nicht verlangen können, dass in der Schule bestimmte Schulbücher verwendet werden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Vater eines 17-jährigen Schülers, der eine Oberschule in Berlin-Kreuzberg besucht. Im Geschichtsunterricht des Sohnes kam ein Schulbuch zur Verwendung, in welchem die Landung der alliierten Truppen in Frankreich am 6. Juni 1944 als "Invasion" bezeichnet wird. Diese Darstellung hält der Kläger für unzutreffend, da die Alliierten nicht... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2013
- 6 A 1760/11 -
Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen
Lehrer hat Aufwendungsersatzanspruch nach Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 677, 679 BGB)
Einem beamteten Lehrer müssen die Aufwendungen für die Beschaffung von Schulbüchern vom Land erstattet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Streitfall steht der Kläger im Dienst des beklagten Landes NRW. Er ist am Berufskolleg Barmen in Wuppertal beschäftigt. Das Land lehnte seinen Antrag ab, ihm Schulbücher in der Auflage zur Verfügung zu stellen, die im Unterricht in den von ihm unterrichteten Klassen verwendet wurde. Es wirkte auch nicht beim Schulträger, der Stadt Wuppertal, darauf hin, dass... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2013
- 9 AZR 455/11 -
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer Aufwendungen in Bezug auf die Arbeitsausführung erstatten
Lehrer musste zu Unrecht Mathematik-Schulbuch aus eigener Tasche bezahlen
Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Aufwendungen zu ersetzen, die dieser in Bezug auf die Arbeitsausführung gemacht hat, wenn die erbrachten Aufwendungen nicht durch das Arbeitsentgelt abgegolten sind und der Arbeitnehmer sie nach verständigem Ermessen subjektiv für notwendig halten durfte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ist der Kläger beim beklagten Land als Lehrer angestellt. Er hatte im Schuljahr 2008/2009 in der fünften Klasse einer Hauptschule Mathematik zu unterrichten. Das beklagte Land stellte ihm das von der zuständigen Stelle für den Unterricht bestimmte Schulbuch zu Beginn des Schuljahres nicht zur Verfügung. Nachdem der Kläger bereits im Vorjahr das beklagte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 30.06.2011
- 5 K 1790/08 -
VG Dresden: Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien
Öffentliche Schulen können von Eltern und Schülern kein Kopiergeld verlangen
Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte die Gemeinde Königswartha gegen die Mutter dreier Schüler, da die Frau die ihr am Schuljahresende zugesandten Rechnungen über Kopierkosten nicht bezahlt hatte. Die Gemeinde hatte geltend gemacht, die Lernmittelfreiheit erfasse nur die "notwendigen Schulbücher" denn nach dem Schulgesetz werde der Schulträger lediglich verpflichtet, den Schülern... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.08.2010
- B 14 AS 47/09 R -
Hartz IV-Empfänger erhalten keine Kostenerstattung für Schulbücher im Schuljahr 2005/2006
Unterdeckung des Bedarfs wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet
Wer Leistungsempfänger nach dem SGB II ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der im 1990 geborene Kläger besuchte im Schuljahr 2005/2006 die 9. Klasse eines Gymnasiums in Rheinland-Pfalz. Das Land gewährte zu den erforderlichen Schulbüchern lediglich einen Zuschuss in Höhe von 59,- €. Die restlichen Kosten für die Schulbücher in Höhe von insgesamt 139,20 € machte der Kläger bei dem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II geltend. Dieser... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2009
- 7 AS 72/08 -
LSG Nordrhein-Westfalen: Keine Beihilfe für Schulbücher trotz 10 schulpflichtiger Kinder
Grundrecht auf Teilhabe an Bildung nicht gefährdet
Eine Familie mit 10 schulpflichtigen Kindern kann vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) keine zusätzliche Beihilfe für den Erwerb von Schulbüchern verlangen, wenn die ARGE für den Kauf ein Darlehen anbietet. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Geklagt hatten zwei Kinder und die Mutter einer dreizehnköpfigen Großfamilie aus Willebadessen im Kreis Höxter, die für jedes ihrer 10 schulpflichtigen Kinder im Jahr 40,- € Lernmittelbeitrag zahlen sollte. Außer der Erwerbsminderungsrente des Vaters und des Kindergeldes erhielt die Familie monatlich eine Regelleistung von 1339,99 €. Die beklagte ARGE hatte sich mehrfach bereit erklärt,... Lesen Sie mehr
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