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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.06.2020
- 7 A 1510/18 -
Kein nachbarlicher Abwehranspruch bei wechselseitigen Abstandsflächenrechtsverletzungen
Nachbar scheitert mit Klage gegen nachbarliche Baugenehmigung
Ein Grundstückseigentümer kann nicht unter Hinweis auf einen Verstoß gegen Abstandsflächenregelungen gegen eine nachbarliche Baugenehmigung klagen, wenn er in gleicher Weise gegen das Abstandsrecht verstößt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen die seinem Nachbarn im Februar 2017 erteilte
Grundstückseigentümer kann sich wegen eigenen Verstoßes gegen Abstandsrecht nicht auf Abwehrrecht berufen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Zwar liege durch das genehmigte
Genehmigung des aktuellen Bestands unerheblich
Für unerheblich hielt das Oberverwaltungsgericht den Umstand, inwieweit der Bestand des Klägers genehmigt ist. Die Erteilung einer Genehmigung vermöge zwar gegenüber der Behörde Bestandsschutz zu vermitteln. Sie ändere jedoch nichts an der faktischen Nichteinhaltung der gesetzlich geforderten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.02.2018
[Aktenzeichen: 2 K 6783/17]
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Dokument-Nr. 28970
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