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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2024
- 8 D 92/22.AK -
Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Ahlen rechtmäßig
Erhöhte nächtliche Lärmwerte durch witterungsbedingt auftretenden Koronageräusche zumutbar
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 199,90 m in Ahlen, die der Kreis Warendorf im Februar 2020 erteilt und im Dezember 2021 im Hinblick auf den geplanten Wechsel des Anlagentyps geändert hat, ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Zunächst hatten mehrere Eigentümer von Grundstücken im Umfeld der geplanten Anlagen gegen die
Keine unzumutbare Lärmbelästigung
Die Klage ist ohne Erfolg geblieben. Für das
Auch keine unzumutbare Belastungen wegen Schattenschlag
Allerdings ist im Jahr 2022 eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten, wonach die witterungsbedingt auftretenden Koronageräusche als seltene Ereignisse gelten und der Nachbarschaft daher eine höhere Geräuschbelastung zugemutet wird. Danach muss der Anwohner die bei diesen Witterungsbedingungen erhöhten nächtlichen Lärmwerte hinnehmen. Auch mit den darüber hinaus geltend gemachten Einwendungen kann der Kläger nicht durchdringen. Weder geht von den Anlagen ein unzumutbarer Schattenwurf aus noch wirken die Anlagen auf das klägerische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33656
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