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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schatten“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2023
- 9 K 7173/22 -
Anspruch auf Rückschnitt von geschützten Bäumen zwecks effizienter Nutzung einer Solaranlage setzt Abwägung aller Umstände des Einzelfalls voraus
Betrieb einer Solaranlage hat keinen automatischen und absoluten Vorrang gegenüber Baumschutz
Einem Grundstückseigentümer kann nach einer Baumschutzsatzung ein Anspruch auf Rückschnitt von geschützten Bäumen zur Steigerung der Effektivität einer auf dem Dach installierten Solaranlage aus Allgemeinwohlgründen zustehen. Dies setzt aber eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Denn der Betrieb einer Solaranlage hat keinen automatischen und absoluten Vorrang gegenüber dem Baumschutz. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines mit einer zweistöckigen Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks in Nordrhein-Westfalen wollte auf dem Dach eine Solaranlage errichten. In diesem Zusammenhang beantragte er bei der zuständigen Behörde den Rückschnitt zweier ca. 50 Jahre alter und 18 bzw. 22 m hoher Platanen, die auf öffentlichem Grund standen. Der Grundstückseigentümer führte an, dass die Bäume aufgrund der Verschattung einen effizienten Betrieb der Solaranlage nicht ermöglichen. Die Behörde lehnte den Antrag mit Blick auf den Baumschutz ab. Dagegen erhob der Grundstückseigentümer Klage.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2024
- 8 D 92/22.AK -
Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Ahlen rechtmäßig
Erhöhte nächtliche Lärmwerte durch witterungsbedingt auftretenden Koronageräusche zumutbar
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 199,90 m in Ahlen, die der Kreis Warendorf im Februar 2020 erteilt und im Dezember 2021 im Hinblick auf den geplanten Wechsel des Anlagentyps geändert hat, ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Zunächst hatten mehrere Eigentümer von Grundstücken im Umfeld der geplanten Anlagen gegen die Genehmigung des Vorhabens geklagt, ihre Klage jedoch nach erfolglos gebliebenen Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz überwiegend zurückgenommen. Das einzig noch verbliebene Verfahren hat das OVG nun verhandelt.Die Klage ist ohne Erfolg geblieben. Für das Grundstück des... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2020
- 7 B 1616/20 -
Bei Einhaltung der Abstandsflächen sind Verschattungen einer Photovoltaikanlage durch Bauvorhaben auf Nachbargrundstück hinzunehmen
Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme
Bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen sind Verschattungen einer Photovoltaikanlage, die durch ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück entstehen, hinzunehmen. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme liegt dann nicht vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2020 vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen eine seinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung erhoben. Zugleich beantragte er Eilrechtsschutz. Der Nachbar wollte auf seinem Grundstück ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Der klagende Grundstückseigentümer bemängelte, dass durch das Bauvorhaben eine Verschattung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.12.2018
- 3 C 178/18 -
Keine Mietminderung wegen unerheblicher Verschattung eines Balkons durch nachträglich an darüber liegende Wohnung angebrachte Dachterrasse
Ausschluss des Minderungsrechts wegen unerheblicher Minderung der Gebrauchstauglichkeit
Wird ein Balkon dadurch leicht verschattet, dass an der darüber liegenden Dachgeschosswohnung eine Terrasse angebracht wird, liegt darin eine nur unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Ein Recht zur Mietminderung besteht gemäß § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Mieterin einer im 5. Obergeschoss liegenden Wohnung in Berlin eine Mietminderung. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin an der darüber liegenden Dachgeschosswohnung eine Dachterrasse anbauen ließ. Die Wohnungsmieterin bemängelte nunmehr eine Verschattung ihres unter der Terrasse liegenden Balkons und der Wohnung. Die Wohnung der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.02.2002
- 716A C 265/01 -
Verschattung und eingeschränktes Sichtfeld durch nachträglich angebauten Balkon rechtfertigen Mietminderung von 10 %
Mietsache mit Mangel behaftet
Wird durch den nachträglichen Anbau eines Balkons der Lichteinfall und das Sichtfeld der darunter liegenden Wohnung eingeschränkt, so liegt ein Mietmangel vor. Dieser rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
Im zugrunde liegenden Fall baute die Vermieterin im Dezember 2000 an einer Wohnung einen Balkon an. Dieser hatte eine Länge von 7 m und eine Tiefe von 1,50 m. Die Mieter der darunter liegenden Wohnung beschwerten sich daraufhin über den verminderten Lichteinfall sowie das eingeschränkte Blickfeld und minderten daher ihre Miete. Der Balkonboden befand sich unmittelbar oberhalb der Fenster... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 02.07.2008
- 21 C 274/07 -
Natürliche Verschattung durch Bäume stellt keinen Mangel der Wohnung dar
Beseitigungsanspruch und Recht zur Mietminderung besteht daher nicht
Kommt es aufgrund des Baumbestands zu einer natürlichen Verschattung der Wohnung, stellt dies kein Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume oder ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung beschwerte sich über eine Verschattung. Hintergrund dessen war, dass sich vor seiner Wohnung Kastanien und Buchen befanden. Vor dem Einzug waren die Bäume noch nicht so groß. Erst mit der Zeit nahm das Gelände vor der Wohnung den Charakter eines Waldes an. Der Mieter verlangte von der Vermieterin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2008
- 11 K 3691/07 -
Persönliche Umstände begründen keinen Anspruch auf Baumfällung
Nur grundstücksbezogene Gründe sind zu berücksichtigen
Nur grundstücksbezogene Umstände können das Fällen eines Baumes begründen. Außer Betracht bleiben daher personenbezogene Gründe, wie zum Beispiel Krankheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Kläger die Genehmigung der Fällung einer Hainbuche. Der Kläger war Eigentümer eines Grundstücks, das mit seinem Wohnhaus bebaut war. Die Buche stand an der Grundstücksgrenze. Der Kläger behauptete, es habe eine Verschattung seines Grundstücks und seiner Wohnung vorgelegen. Er benötige aber aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2000
- 63 S 155/00 -
Schatten durch Baumwuchs ist kein Mietmangel
Vermieter muss nicht in das natürliche Wachstum eines Baumes eingreifen
Besteht keine Gefahr durch abgestorbene Äste, so muss der Vermieter im Rahmen der Gartenpflege keine Ausdünnung der Baumkrone oder ähnliche Maßnahmen ergreifen. Mangelndes Tageslicht in einer Wohnung durch hoch gewachsene Bäume stellt demnach auch keinen Mietmangel dar. Lediglich im Mietvertrag können sich die Vertragsparteien auf einen geringeren Mietpreis einigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall klagten Mieter, da sie einen Mietmangel aufgrund der Verschattung ihrer Wohnung durch im Garten stehende Bäume geltend machen wollten.Das Landgericht Berlin entschied, dass die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung der ungeminderten Miete gemäß § 535 Satz 2 BGB hatte. Die Beklagten hätten nicht dargelegt, dass die Mietsache mit einem Mangel im Sinne... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Beschluss vom 28.07.2008
- 33 S 26/08 -
Auf das Nachbargrundstück hinüberhängende Äste müssen beseitigt werden, wenn der Nachbar hierdurch beeinträchtigt wird
Äste kennen keine Grenzen
Das Amts- und Landgericht Coburg haben einen Grundstückseigentümer auf Antrag seines Nachbarn verurteilt, die auf den Nachbarsgrund ragenden Äste seiner Bäume zu stutzen. Dass der Überwuchs dem Grundstück des Klägers Licht entzieht und es mit herab fallenden Nadeln, Ästen und Zapfen versorgt, muss der Kläger nicht hinnehmen.
Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze standen seit mehr als 30 Jahren auf Seiten des Beklagten 18 Fichten und eine Birke. Ganz nach Baumart wuchsen sie nicht nur beständig gen Himmel, sondern streckten ihre Äste auch immer weiter in Richtung Garten des Klägers. Nachdem sie bis zu 4 m in seinen "Luftraum" vorgedrungen waren, hatte der genug und verlangte Beseitigung dieses Überwuchses.... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 21.03.2001
- 15 S 7927/00 -
Unzumutbare Verschattung durch Fichten: Nachbar darf zur Schere greifen
Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB
Wer durch den üppigen Bewuchs auf dem Nachbargrundstück, so stark beeinträchtigt wird, dass die Sommersonne auf dem eigenen Grundstück nicht mehr ankommt, darf Zweige abschneiden. Das hat das Landgericht München entschieden.
Im Fall stritten sich zwei Nachbarn. Der Kläger bewohnte eine Eigentumswohnung. Auf dem Nachbargrundstück standen ca. 80 cm von der Grundstücksgrenze entfernt mehrere Fichten. Die Äste hingen über die Grenze und verschatteten in unzumutbarerer Weise die Wohnung. Da der Nachbar, die Äste nicht beseitigen wollte, entfernte der Kläger die Äste selbst, wobei er sich professioneller Hilfe... Lesen Sie mehr
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