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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2009
- 2 A 10098/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz trifft Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern
Rücksicht auf öffentliches Wohl und Vermeiden persönlicher Konfliktsituationen stehen im Vordergrund
Ein Gemeinderatsmitglied ist von der Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung eines Golfplatzes ausgeschlossen, wenn es im Plangebiet im größeren Umfang Grundstücke gepachtet hat und diese als Jagdpächter nutzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger ist Mitglied des Ortsgemeinderates und Pächter des gemeinschaftlichen Jagdreviers Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg). Zum 1. Januar 2006 pachtete er Grundstücke mit einer Größe von über 43.000 qm insbesondere zur Nutzung als Wildäsungsflächen. Die Grundstücke liegen in einem Gebiet, in dem ein Golfplatz erweitert werden soll. Der Gemeinderat schloss den Kläger von der Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes über die Golfplatzerweiterung aus. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.
Persönliche Beziehung zu Beratungsgegenstand schließt Mitwirkung an Ratsentscheidung aus
Das Oberverwaltungsgericht nahm die Klage zum Anlass für grundsätzliche Ausführungen zu den Voraussetzungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 09.07.2009
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Dokument-Nr. 8135
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