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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2009
- 6 B 10998/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten
Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht müssen umgesetzt werden
Die Vermittlung privater Sportwetten kann nach der Änderung des Landesglücksspielgesetzes verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte dem in Mainz ansässigen Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Vermittlung von
OVG folgt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Das Verbot privater
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2009
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
- VGH Baden-Württemberg: Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols
(Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2009
[Aktenzeichen: 6 S 3328/08]) - Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008
[Aktenzeichen: 10 BV 07.558]) - Oberverwaltungsgericht stellt klar: Sportwetten privater Anbieter in Berlin weiterhin verboten
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2008
[Aktenzeichen: OVG 1 S 203.07 und 81.08])
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Dokument-Nr. 8671
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