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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.08.2008
- 6 B 10338/08.OVG -
Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung erfolgreich
Die Vermittlung privater Sportwetten ist unter Auflagen, die der Bekämpfung der Spielsucht dienen, vorläufig weiter erlaubt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte dem in Bad Kreuznach ansässigen Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Vermittlung von
Eingriff in die Berufsfreiheit
Die Untersagung privater
Auflagen zur Bekämpfung der Spielsucht
Die einstweilige Erlaubnis zur Vermittlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 20.08.2008
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Dokument-Nr. 6554
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