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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2022
- 2 L 155/21 -
Mit Sitzbänken und Tischen ausgestattete Grillhütte stellt bauordnungsrechtlich ein Aufenthaltsraum dar
Grillhütte muss beseitigt werden
Ein mit Sitzbänken und Tischen ausgestatte Grillhütte stellt ein Aufenthaltsraum im Sinne von § 2 Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dar. Liegt eine Genehmigung zur Errichtung der Grillhütte nicht vor, muss sie beseitigt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks wurden im Oktober 2021 vom Verwaltungsgericht Halle dazu verurteilt, eine auf ihrem Grundstück stehende
Vorliegen eines genehmigungspflichtigen Aufenthaltsraums
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 20.10.2021
[Aktenzeichen: 2 A 80/19 HAL]
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Dokument-Nr. 31516
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