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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2022
- 2 L 155/21 -
Mit Sitzbänken und Tischen ausgestattete Grillhütte stellt bauordnungsrechtlich ein Aufenthaltsraum dar
Grillhütte muss beseitigt werden
Ein mit Sitzbänken und Tischen ausgestatte Grillhütte stellt ein Aufenthaltsraum im Sinne von § 2 Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dar. Liegt eine Genehmigung zur Errichtung der Grillhütte nicht vor, muss sie beseitigt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks wurden im Oktober 2021 vom Verwaltungsgericht Halle dazu verurteilt, eine auf ihrem Grundstück stehende Grillhütte zu entfernen. Die Grillhütte war mit gepolsterten Sitzbänken und Esstischen ausgestattet. Das Gericht wertete die Grillhütte daher als Aufenthaltsraum, die ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Da das Gericht die Berufung nicht zuließ, beantragten die Grundstückseigentümer deren Zulassung.Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Grillhütte sei als Aufenthaltsraum... Lesen Sie mehr
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