Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2011
- S 1 KO 4475/11 -
SG Karlsruhe: Keine Erstattung von Taxikosten für An- und Abreise zur Gerichtsverhandlung ohne objektive Notwendigkeit
Kosten lediglich in Höhe der – fiktiven – Nutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig
Besteht objektiv keine Notwendigkeit, für die An- und Abreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ein Taxi zu benutzen, sind lediglich die Kosten für die - fiktive - Benutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Streitfall machte der u.a. an einer gemischten Angst und Depression sowie einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren bei Zustand nach Non-Hodgkin-Lymphom leidende Kläger vor dem Sozialgericht Karlsruhe gegen den Rentenversicherungsträger einen Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen voller Erwerbsminderung geltend.
Kläger verlangt Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 150 Euro
Zu der mündlichen Verhandlung, zu der sein persönliches Erscheinen angeordnet war, reiste der Kläger von seinem 46 km entfernt liegenden Wohnort mit dem
SG: Gesundheitszustand des Klägers und Verkehrsverbindung zwischen Wohnort und Gericht geeignet zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Der Antrag des Klägers auf richterliche Festsetzung seiner Entschädigung führte zu keiner abweichenden Entscheidung. Das Sozialgericht Karlsruhe lehnte eine Entschädigung höherer Taxikosten als sie bei einer - fiktiven - Benutzung eines Privat-PKW angefallen wären, ab, weil die Benutzung eines Taxis nicht „ wegen besonderer Umstände notwendig“ war. Weder seine Gesundheitsstörungen noch die Verkehrsverbindungen zwischen seinem Wohnort und dem Gerichtsort hätten den Kläger gehindert, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, um an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Überdies sei der Kläger auch seiner Verpflichtung, das Gericht vorab auf den Anfall erheblich höherer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2011
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- VG Düsseldorf: Keine Erstattung für Taxikosten für Fahrten zur Sonderschule
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2010
[Aktenzeichen: 12 K 4571/10]) - Taxifahrten auf Kosten der Krankenkasse nur nach vorheriger Genehmigung möglich
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2008
[Aktenzeichen: L 9 KR 100/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12540
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12540
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.