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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2010
- 12 K 4571/10 -
VG Düsseldorf: Keine Erstattung für Taxikosten für Fahrten zur Sonderschule
Bei ausreichendem monatlichen Einkommen müssen anfallende Kosten für Heimfahrt von Sonderschule selbst getragen werden
Eine alleinerziehende Mutter, deren Kind eine Sonder-/Förderschule besuchen muss und nicht von der Mutter am Nachmittag von der Schule abgeholt werden kann, hat dann keinen Anspruch auf Erstattung von gegebenenfalls anfallenden Taxikosten, wenn die sie über ein ausreichendes monatliches Einkommen verfügt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine alleinerziehende Mutter und ihr 14 jähriger Sohnes gegen den Bürgermeister der Stadt Ratingen auf
Mutter muss Taxikosten für Rückfahrt von der Schule selbst aufbringen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts könne die Mutter ihr Kind morgens mit dem eigenen Pkw zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 10674
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