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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2012
- S 1 SO 1200/12 -
Bestattung eines Freundes – Kein Anspruch auf Erstattung der Beerdigungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe
Freund ist weder nach erbrechtlichem noch nach unterhaltsrechtlichem oder öffentlich-rechtlichem Bestattungsrecht zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet
Veranlasst jemand aus sittlicher oder moralischer Verpflichtung die Bestattung eines verstorbenen Freundes, hat er keinen Anspruch auf anschließende Erstattung der Beerdigungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte von dem beklagten
Kläger nicht zur Bestattung "Verpflichteter" im Sinne des SGB XII
Die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage blieb erfolglos. Der Kläger sei nicht zur
Für Kläger besteht nach Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag kein Anspruch auf Kostenübernahme
Vorliegend sei der Kläger weder nach erbrechtlichen noch nach unterhaltsrechtlichen oder öffentlich-rechtlichem Bestattungsrecht zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Stellungnahme zu Vermögensverhältnissen verweigert: Sozialhilfeträger muss Beerdigungskosten für Angehörigen nicht übernehmen
(Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: S 11 SO 1578/11 ER]) - Bestattungskosten sind vorrangig von Angehörigen zu zahlen
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.10.2011
[Aktenzeichen: L 9 SO 226/10])
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Dokument-Nr. 14218
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