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Sozialgericht Mainz, Gerichtsbescheid vom 22.11.2018
S 14 AS 636/18 -

Kein Anspruch eines ALG II-Empfängers auf Mehrbedarf aufgrund Anschaffung einer Gleitsichtbrille

Kosten der Anschaffung müssen aus Regelleistung angespart werden

Ein ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, um sich eine Gleitsichtbrille anzuschaffen. Diese Kosten müssen vielmehr aus der Regelleistung angespart werden. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein ALG II-Empfänger im August 2017 beim Jobcenter die Übernahme von Kosten einer Gleitsichtbrille in Höhe von 433,50 Euro. Die Brille war phototrop und superentspiegelt. Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab. Dagegen erhob der Leistungsempfänger Klage.

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Gleitsichtbrille

Das Sozialgericht Mainz wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille bestehe nicht. Die Kosten stellen insbesondere keinen Mehrbedarf im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II dar. Die Anschaffung sei grundsätzlich aus der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II anzusparen. Andernfalls würden Leistungsempfänger im Vergleich zu den anderen gesetzlich Versicherten besser gestellt.

Im Falle eines Mehrbedarfs keine Gläser mit Phototrop und Superentspiegelung

Ergänzend verwies das Sozialgericht darauf, dass der Kläger im Falle eines Mehrbedarfs lediglich die einfache Versorgung fordern könne, also einfache Gläser ohne phototropen Effekt und Superentspiegelung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2019
Quelle: Sozialgericht Mainz, ra-online (vt/rb)

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Kommentare (3)

 
 
StahlWind schrieb am 08.01.2019

Mit Urteil unter dem Az.: S 19 AS 1417/13 verurteilte das Sozialgericht Frankfurt das Jobcenter, dem Hartz IV Leistungsbezieher die restlichen Kosten in Höhe von 128,00 Euro für die Brille sowie zusätzlich die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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Wie gut das vor Gericht alle gleich sind!

Heer antwortete am 08.01.2019

Vor Gericht sind doch alle gleich; nur die Gesetze unterliegen eben ... naja ... anderen Interpretationen.

Oder dachte Sie allen Ernstes, Gesetze haben klar und verständlich zu sein und sollen das Miteinander regeln? Sie kleiner Schlingel .. was wollen Sie denn noch? Bezahlbaren Wohnraum? Tztztz.

Ingrid Okon schrieb am 08.01.2019

es stände jeder Krankenkasse gut zu Gesicht, Zuschläge für Brillen und Hörgeräte wieder zu gewähren. Bei Zähnen klappt das doch auch und Geld ist doch genug da.

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