wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.03.2013
L 2 U 516/11 -

Sturz beim Geldabheben am Bankautomat - Pflegende Angehörige stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Verletzung auf winterlicher Straße beim Einkaufen für eine zu pflegende Person stellt Arbeitsunfall dar

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, steht auch beim Geldabheben am Bankautomat unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht jedenfalls für den Fall entschieden, in dem mit dem abgehobenen Geld vom Konto des Pflegebedürftigen für dessen Versorgung eingekauft werden sollte.

Im zugrunde liegenden Fall pflegte die Klägerin ihre Schwiegermutter zu Hause. Beim Einkauf für die Schwiegermutter stürzte die Klägerin auf dem Weg vom Auto zum Geldautomat auf winterlicher Straße. Die Klägerin machte daraufhin Verletzungen an Hals- und Lendenwirbelsäule sowie an der Hand geltend.

Bayerisches LSG bejaht Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verneinte einen Arbeitsunfall. Die dagegen angestrengte Klage hatte zunächst keinen Erfolg. Erst vor dem Bayerischen Landessozialgericht bekam die Klägerin recht: Das Gericht stellte einen Arbeitsunfall fest.

Unfallversicherungsschutz pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert ist neben der Pflege zu Hause auch das Einkaufen für den Pflegebedürftigen. Wer dazu Bargeld vom Konto des Pflegebedürftigen abhebt, erhält nach der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts Unfallversicherungsschutz auch für den Weg zum Geldautomat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2013
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16333 Dokument-Nr. 16333

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16333

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?