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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 17.05.2013
- S 3 U 2912/12 -
Sturz beim Holen der Geschäftspost ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
Privat und geschäftlich genutztes Gebäude: Kläger nutzte Treppe zum Unfallzeitpunkt aus betrieblichen Gründen
Der Sturz eines Unternehmers beim Holen der Geschäftspost im Treppenhaus eines als privat und geschäftlich genutzten Gebäudes ist als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 58jährige Kläger ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt. Daneben handelt er noch mit Kfz-Zubehör und leitet ein Taxi-/Mietwagenunternehmen. Als Unternehmer ist er bei der beklagten
Berufsgenossenschaft erkennt Unfall nicht als Arbeitsunfall an
Die
Treppe einziger Zugang zu den Büroräumen im OG
Die hiergegen gerichtete Klage (in der der Kläger geltend machte, sein rechtes Bein müsse womöglich versteift werden und es sei fraglich, inwieweit er überhaupt noch in seiner Werkstatt arbeiten könne) hatte Erfolg: Das Sozialgericht Heilbronn hat die
Hinweise zur Rechtslage
§ 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VII]:
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz [...] begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. [...]
Die Anerkennung als
So hat die zuständige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Unfallversicherungsschutz endet mit dem Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums
(Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 05.03.2013
[Aktenzeichen: S 1 U 4282/12]) - Sturz vom Apfelbaum auf landwirtschaftlichem Grundstück der pflegebedürftigen Mutter ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 31.10.2012
[Aktenzeichen: S 6 U 3875/11]) - Sturz der pflegenden Ehefrau bei Vorbereitungshandlung kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2012
[Aktenzeichen: S 1 U 4760/11])
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Dokument-Nr. 15890
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