wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2017
5 AZR 424/16 -

BAG: Einhaltung des Mindestlohns durch Treueprämie als Teil der Vergütung

Treueprämie ist mindestlohnwirksam

Zahlt der Arbeitgeber neben der Grundvergütung noch eine Treueprämie als Teil der Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeit, so ist die Prämie mindestlohnwirksam. Der Arbeitgeber kann daher durch die Zahlung einer Treueprämie den Mindestlohn einhalten. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall zahlte die Betreiberin eines Schlacht- und Verarbeitungsbetriebes für Geflügel ihren Arbeitnehmern eine Treueprämie für kontinuierlichen Arbeitseinsatz, wenn der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer eines Monats ohne Fehlzeiten gearbeitet hat. Ohne Berücksichtigung der Treueprämie würde die Arbeitgeberin nicht den Mindestlohn einhalten. Eine Arbeitnehmerin war nunmehr der Meinung, dass die Treueprämie keine Auswirkung auf den Mindestlohn habe und klagte daher auf Zahlung des Mindestlohns. Das Arbeitsgericht Leipzig und das Sächsische Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision der Arbeitnehmerin.

Kein Anspruch auf Mindestlohn

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies daher die Revision der Arbeitnehmerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf den Mindestlohn zu, da die Arbeitgeberin diesen bereits zahle.

Treueprämie findet auf Mindestlohn Berücksichtigung

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sei die gezahlte Treueprämie mindestlohnwirksam, so dass sie Auswirkung auf den Mindestlohn habe. Die Arbeitgeberin habe die Treueprämie vorbehaltlos neben der Grundvergütung als Teil der Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt. Die Treueprämie erfülle damit als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Geldleistungen die Zwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und TV Mindestbedingungen, die ihrerseits die Anrechnung von Prämien auf den Mindestlohn nicht ausschließen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 27.11.2015
    [Aktenzeichen: 12 Ca 1578/15]
  • Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 24.05.2016
    [Aktenzeichen: 3 Sa 711/15]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: kein Anspruch auf ... | Mindestlohn | Treueprämie
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 2428
NJW 2017, 2428
 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2017, Seite: 1073
NZA 2017, 1073

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25045 Dokument-Nr. 25045

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25045

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?