wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 13.11.2018
14 U 751/18 -

Online-Reisevermittler muss neben Flugpreis auch Extrakosten für Gepäckaufgabe angeben

Preis für Gepäckmitnahme darf Kunden als wesentliche Information nicht vorenthalten werden

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass ein Online-Reisevermittler vor Vertragsabschluss neben dem Flugpreis auch Extrakosten für die Gepäckaufgabe angeben muss. Gepäckpreise sind auch zu nennen, wenn die Gepäckaufgabe nicht auf dem Portal des Vermittlers, sondern nur bei der Airline zugebucht werden kann.

Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Invia Flights Germany GmbH. Diese betreibt unter anderem das Internetportal "Ab-in-den-Urlaub".

Preis für Gepäckaufgabe nicht angegeben

Mitarbeiter des Bundesverbands der Verbraucherzentralen testeten zwei Vermittlungsportale, die von Invia Flights betrieben werden. Sie suchten dort Flüge von Berlin nach München und zurück. Als günstigstes Angebot zeigten die Portale ein Angebot von Air Berlin für 90,71 Euro an. Die Flüge enthielten jeweils den Hinweis "kein Freigepäck". Wie viel die Aufgabe von Gepäckstücken bei diesen Flügen kostete, blieb bis zum Ende der Buchung im Dunkeln.

Verstoß gegen EU-Verordnung

Das Oberlandesgericht schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass der Vermittler damit gegen die Luftverkehrsdienste-Verordnung der Europäischen Union verstieß. Diese schreibt vor, dass bei Flugpreisen auch die Kosten für wählbare Zusatzleistungen anzugeben sind. Die Angaben müssen klar, transparent und eindeutig bereits am Beginn jedes Buchungsvorgangs erkennbar sein. Die Mitnahme größerer Gepäckstücke, so die Richter, sei für viele Fluggäste von wesentlicher Bedeutung. Dafür zu zahlende Zusatzkosten fielen gerade bei niedrigen Flugpreisen erheblich ins Gewicht. Ihre Angabe sei daher von zentraler Bedeutung für einen effektiven Preisvergleich.

Das Oberlandesgericht stellte außerdem klar, dass auch der Vermittler angeben muss, wie viel die Airline für das Gepäck berechnet, wenn der Kunde die Gepäckaufgabe für den ausgewählten Flug nicht auf dem Portal mitbuchen kann. Mitzuteilen seien die Kosten, die am Tag des Vertragsabschlusses bei der Fluggesellschaft für den Flug erhoben werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Leipzig, Urteil vom 04.05.2018
    [Aktenzeichen: 05 O 1604/17]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gepäck | Gepäckbeförderung | Onlinedienst | Onlineportal | Preisangabe | Reisepreis

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26784 Dokument-Nr. 26784

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26784

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?