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Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 02.08.2018
52 O 365/17 -

Fluggesellschaft easyJet muss Kunden über schwankende Preise bei Gepäckbuchungen informieren

Zusatzkosten müssen auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden

Die Fluggesellschaft easyJet muss ihre Kunden künftig darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können. Dies ergibt sich aus einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte easyJet Fluggäste bislang in den Online-Gepäckinformationen zwar darüber informiert, dass die Preise für das aufzugebende Gepäck je nach Strecke und Ort der Buchung (im Internet oder am Flughafen) variieren können. Es fehlte allerdings die wichtige Information, dass sich der bei Flugbuchung angegebene Gepäckpreis auch in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Buchung verändern kann. Das hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg festgestellt, nachdem sie Verbraucherbeschwerden auf den Grund gegangen war. Nach Art. 23 der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesellschaften Zusatzkosten wie jene für das aufzugebende Gepäck auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitteilen. Hierauf bezog sich die Verbraucherzentrale bei ihrer Klage.

Fluggesellschaft muss auf mögliche Änderung von Gepäckpreisen bei späterer Zubuchung hinweisen

Nach dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin muss die Fluggesellschaft nun ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können.

Schwankung des Gepäckpreises weiterhin möglich

Bei easyJet bleibt eine Schwankung des Gepäckpreises auch nach dem Urteil möglich, je nachdem, wann man das Gepäck (zu)bucht. Zumindest aber muss die Airline nun direkt während des Flugbuchungsvorgangs informieren, dass sich der aktuell angegebene Preis für das aufzugebende Gepäck bei nachträglichen Zubuchungen verändern kann.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg/ra-online

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Dokument-Nr.: 26370 Dokument-Nr. 26370

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