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Amtsgericht München, Urteil vom 07.06.2023
- 1292 C 17051/22 WEG -
Für DSGVO-Umsetzung erhält WEG-Verwalter ohne entsprechende Regelungen keine Sondervergütung
Tätigkeit gehört in Bereich der Grundleistungen
Für die DSGVO-Umsetzung erhält ein WEG-Verwalter ohne eine entsprechende Regelung keine Sondervergütung. Vielmehr gehört diese Tätigkeit in den Bereich der Grundleistungen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München überwies im Jahr 2020 vom Konto der Gemeinschaft einen Betrag in Höhe von fast 2.500 € auf ihr Geschäftskonto. Zur Begründung führte sie an, dass sie aufgrund der
Kein Anspruch auf Sondervergütung wegen DGSVO-Umsetzung
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihr stehe gemäß § 812 Abs. 1 BGB kein Anspruch auf Rückzahlung des überwiesenen Betrags zu. Der Verwalterin stehe kein Anspruch auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 408 GE 2024, 408 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2023, Seite: 834 ZMR 2023, 834
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Dokument-Nr. 34148
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