wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 4. Oktober 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2024
OVG 4 S 23/24 -

"Compact TV"-Moderatorin: Ernennung zur Referendarin zu Recht zurückgenommen

Arglistige Täuschung schließt eine umfassende Interessenabwägung aus

Eine Lehr­amts­referendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.

Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat. Die Beamtin hatte über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie für COMPACT TV als Moderatorin gearbeitet hat. Das von ihr zunächst angerufene VG Frankfurt (Oder) hatte in seinem Beschluss Ausführungen dazu gemacht, warum diese Tätigkeit an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse.

Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig

Das OVG hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Lehramtsreferendarin bereits aus dem Grund zurückgewiesen, dass die Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung der Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit des Dienstherrn diene. Die Rücknahme sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde. Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34428 Dokument-Nr. 34428

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34428

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?