alle Urteile, veröffentlicht am 02.04.2015
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 21.01.2015
- 17 C 247/14 -
Einwendungen gegen eine plausible Nebenkostenabrechnung dürfen nicht pauschal erhoben werden
Konkrete Einwendungen nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen sind notwendig
Ist eine Nebenkostenabrechnung aus sich heraus plausibel und enthält sie keine "Ausreißer", darf der Mieter die Nachzahlung nicht damit verweigern, dass sie eine für ihn unerklärliche Kostensteigerung enthält. Eine solche pauschale Einwendung ist unerheblich. Vielmehr muss der Mieter nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen konkrete Einwendungen erheben. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 erhielten die Mieter einer Wohnung die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011. Nach dieser schuldeten die Mieter eine Nachzahlung. Da für die Mieter die Kostensteigerung nicht zu erklären war, erhoben sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung. Darauf reagierten die Vermieter nicht. Im März 2014 wurde das Mietverhältnis beendet und die Mieter forderten die geleistete Kaution zurück. Dies lehnten die Vermieter ab und verwiesen auf die noch offene Nachzahlung. Die Mieter meinten jedoch, dass dadurch, dass die Vermieter auf ihren damaligen Widerspruch nicht reagierten, ihre Einwendungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.03.2015
- 4 L 98/15.MZ -
Kein Ausschluss von Beförderungsverfahren nach Geldbuße im Disziplinarverfahren
Kein gesetzliches Beförderungsverbot bei einer nach dem Disziplinargesetz verhängten Geldbuße
Ein Beamter, gegen den im Disziplinarverfahren eine Geldbuße verhängt worden ist, darf nicht von vornherein vom Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Ein Polizeioberkommissar hat sich für eine Beförderung zum Polizeihauptkommissar beworben. Das Land Rheinland-Pfalz erklärte ihm gegenüber, dass seine Teilnahme am Beförderungsverfahren wegen einer gegen ihn im Disziplinarverfahren verhängten Geldbuße in Höhe von 375,-- € (nach unerlaubter Nutzung des dienstlichen Internetzugangs zu privaten Zwecken) nicht in Betracht komme. Die Disziplinarmaßnahme... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.03.2015
- 7 B 10021/15.OVG -
Wahl zum stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr muss wegen Zulassung falscher Wahlberechtigter wiederholt werden
Bei Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen muss jeder Bewerber eine faire Chance bei seiner Bewerbung um das Amt haben
Die Wahl zum stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn muss wiederholt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Nach dem Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 waren spätestens sechs Monate nach der Gebietsänderung ein Wehrleiter der umgebildeten Verbandsgemeinde und seine Vertretung zu wählen, auf die Dauer von zehn Jahren zu bestellen und zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Wahlen hatten durch die Wehrführer... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.01.2015
- 3 K 157/14 -
Keine Gewerbesteuer: Betreiberin einer Kindertagesstätte ist freiberuflich tätig
Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung der Kinder sind lediglich notwendige Hilfstätigkeiten
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil die für die Frage der Freiberuflichkeit geltenden Grundsätze der Eigenverantwortlichkeit für den Bereich einer erzieherischen Tätigkeit konkretisiert.
Die Klägerin, eine Diplom-Sozialpädagogin, eröffnete im Jahr 2006 eine Kindertagesstätte, in der im Streitzeitraum bis zu 45 Kinder in zwei Gruppen - einer Krippengruppe und einer Elementargruppe - auf der Grundlage eines von der Klägerin entwickelten pädagogischen Konzepts betreut werden. In beiden Gruppen waren jeweils drei angestellte Erzieherinnen tätig. Daneben beschäftigte die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.02.2015
- 11 C 103/14 -
Stromdiebstahl des Mieters zur Stromversorgung der Wohnung berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags
Mieter zapften Baustromversorgung an
Zapfen die Mieter einer Wohnung die Baustromversorgung an, um damit ihre Wohnung mit Strom zu versorgen, so rechtfertigt der darin liegende Stromdiebstahl die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 wurde aus einer Mietwohnung ein Stromkabel an der im Treppenhaus befindlichen Baustromversorgung angeschlossen. Hintergrund dessen war, die Versorgung der Wohnung mit Strom, da dieser wegen hoher Nachzahlungsforderungen unterbrochen war. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Die Mieter wehrten sich... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.02.2015
- IX R 23/13 -
Privates Veräußerungsgeschäft: Außerhalb der Veräußerungsfrist liegender Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung hindert die Besteuerung nicht
Kläger veräußert Grundstück unter aufschiebender Bedingung innerhalb der Zehnjahresfrist
Der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungsgeschäft unterliegt der Besteuerung, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Kläger hatte mit Kaufvertrag vom 3. März 1998 ein bebautes Grundstück - Betriebsanlage einer Eisenbahn - erworben und veräußerte dieses mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 30. Januar 2008. Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die zuständige Behörde dieses Grundstück von Bahnbetriebszwecken freistellt. Eine solche Freistellung erteilte die... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.10.2014
- 63 S 166/14 -
Fristlose Kündigung eines Mieters wegen Lärmstörung setzt vorherige Abmahnung voraus
Abmahnung muss Angaben zur Art, zum Ort und zur Zeit der Lärmstörungen enthalten
Geht von dem Mieter einer Wohnung eine Lärmstörung aus, so rechtfertigt dies nur dann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter zuvor abgemahnt wurde und dennoch sein Verhalten nicht ändert. Die Abmahnung darf jedoch keinen pauschalen Hinweis auf Lärmstörungen enthalten. Vielmehr müssen die Störungen nach Art, Ort und Zeit benannt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung erhielt im April 2013 von seiner Vermieterin eine Abmahnung, weil er mehrmals die Nachtruhe störte. Da der Mieter nachfolgend die Lärmstörungen nicht unterließ, kündigte die Vermieterin im Juli 2013 das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr