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Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.06.2023
- 64 S 280/22 -
Zustimmung zur Untervermietung wegen mehrmonatiger Workation setzt Darlegung der konkreten Pläne voraus
Angabe des Aufenthaltsorts und Zeitpunkt der Rückkehr
Eine mehrmonatige Workation kann einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB begründen, wenn er seine Pläne konkret darlegt. So muss angegeben werden, wo er sich aufhalten will und wann bzw. unter welchen Umständen er zurückkommen will. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gegen seine Vermieterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen der verweigerten Zustimmung zur
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen verweigerter Zustimmung zur Untervermietung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Mieter stehe kein Anspruch auf Schadensersatz wegen der verweigerten Zustimmung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 14.09.2022
[Aktenzeichen: 211 C 71/22]
Jahrgang: 2023, Seite: 749 GE 2023, 749 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 531 WuM 2023, 531
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Dokument-Nr. 33279
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