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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.02.2015
- 11 C 103/14 -
Stromdiebstahl des Mieters zur Stromversorgung der Wohnung berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags
Mieter zapften Baustromversorgung an
Zapfen die Mieter einer Wohnung die Baustromversorgung an, um damit ihre Wohnung mit Strom zu versorgen, so rechtfertigt der darin liegende Stromdiebstahl die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 wurde aus einer Mietwohnung ein Stromkabel an der im Treppenhaus befindlichen Baustromversorgung angeschlossen. Hintergrund dessen war, die Versorgung der Wohnung mit Strom, da dieser wegen hoher Nachzahlungsforderungen unterbrochen war. Die Vermieterin kündigte daraufhin das
Fristlose Kündigung bei Stromdiebstahl gerechtfertigt
Das Amtsgericht Wedding entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die
Mieter haftet für Stromdiebstahl des Wohnungsnutzers
Soweit die Mieter anführten, dass ihr Besucher den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2015
Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 2015, 390/rb)
- Unerlaubte Entnahme von Strom aus dem Treppenhaus rechtfertigt bei Verweigerung des Vermieters zur Wiederherstellung der Stromversorgung keine Kündigung des Mieters
(Landgericht Berlin, Urteil vom 19.07.2016
[Aktenzeichen: 18 S 330/15]) - Zeitweiser Betrieb eines Notstromaggregats auf Balkon rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses
(Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 22.06.2022
[Aktenzeichen: 7 C 92/22])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2015, Seite: 390 GE 2015, 390
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Dokument-Nr. 20859
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