alle Urteile, veröffentlicht am 23.08.2018
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 21.08.2018
- 4 U 1822/18 -
Mietwagenunternehmen durfte Foto vom Vorsitzenden der Lokführergewerkschaft für Werbeanzeige mit Slogan "Unser Mitarbeiter des Monats" verwenden
Person des öffentlichen Lebens muss bei vorrangigem öffentlichen Informationsinteresse auch Vereinnahmung im Rahmen einer Werbung hinnehmen
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass ein Mietwagenunternehmen ein Foto vom Vorsitzenden der Lokführergewerkschaft für eine Werbeanzeige mit dem Text "Unser Mitarbeiter des Monats" verwenden durfte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). In den anlässlich des Lokführerstreiks in den Jahren 2014 und 2015 veröffentlichen Anzeigen eines Mietwagenunternehmens wurde ein Foto des Klägers u.a. mit der Bildunterschrift »Unser Mitarbeiter des Monats« verwendet. Der Kläger sieht hierin eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung. Er verlangt daher die Unterlassung dieser Werbung und die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Das Landgericht hatte die Klage auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Werbeanzeigen und Zahlung von Lizenzgebühren abgewiesen.Diese Entscheidung... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.08.2018
- 3-06 O 8/18 -
Werbesendung mit Waschmittelproben in Briefkästen unzulässig
Als Sondermüll zu entsorgende Werbung stellt unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar
Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Firma Procter & Gamble untersagt, Probepackungen eines Flüssigwaschmittels ungefragt als Werbesendung in Briefkästen zu verteilen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Firma Procter & Gamble ließ im Herbst 2017 über Hausbriefkästen ungefragt Probepackungen eines Flüssigwaschmittels (Ariel 3 in 1 Pods) verteilen. Flüssigwaschmittel ist aufgrund seiner Zusammensetzung mit Warnhinweisen versehen: Es verursacht Hautreizungen und schwere Augenschäden und ist unbedingt außer der Reichweite von Kindern aufzubewahren.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Zeitz, Beschluss vom 07.12.2016
- 13 OWi 739 JS 209364/16 -
Überkleben des EU-Zeichens durch Reichsflagge auf Autokennzeichen stellt Ordnungswidrigkeit dar
Gericht setzt Geldbuße von 10 Euro fest
Das Überkleben des EU-Zeichens mit einer Reichsflagge auf einem Autokennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von 10 Euro geahndet werden kann. Gemäß Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) muss das Autokennzeichen das Euro-Feld enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zeitz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im August 2016 von der Polizei dabei erwischt, wie er einen Pkw fuhr, bei dessen Kennzeichen das EU-Zeichen mit einer Reichsflagge überklebt war. Gegen den Autofahrer erging deswegen ein Bußgeldbescheid. Dagegen legte dieser Einspruch ein.Das Amtsgericht Zeitz verurteilte den Autofahrer wegen vorsätzlicher... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018
- 12 U 156/16 -
Keine Aufklärungspflicht über weitere Erkrankung bei Beantwortung eines Fragebogens zu ausdrücklich genannten Erkrankungen
Versicherungsnehmer kann Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen
Wird bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherer ein Fragebogen vorgelegt, in dem nach spezifischen Erkrankungen gefragt wird, so muss der Versicherungsnehmer die Fragen zwar ordnungsgemäß beantworten, ihn trifft aber keine Pflicht, von sich aus weitere Erkrankungen zu offenbaren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2010 schloss ein Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Versicherungssumme von 12.000 Euro ab. Im Rahmen des Vertragsschlusses wurde ihm von der Versicherung ein Fragebogen ausgehändigt, die unter anderem Fragen nach vier Erkrankungen enthielt. Die Frage nach einem Krebsleiden, einer HIV-Infektion, einer psychischen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2018
- 2 AZR 133/18 -
Pflichtverletzung des Arbeitnehmers: Speicherung von Bildsequenzen aus rechtmäßiger offener Videoüberwachung zulässig
Keine Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte bei rechtmäßig offener Videoüberwachung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig wird, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahren war in einem vormals von dem Beklagten betriebenen Tabak- und Zeitschriftenhandel mit angeschlossener Lottoannahmestelle tätig. Dort hatte der Beklagte eine offene Videoüberwachung installiert. Mit den Aufzeichnungen wollte er sein Eigentum vor Straftaten sowohl von Kunden als auch von eigenen Arbeitnehmern schützen. Nach dem Vortrag des... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 17.08.2018
- 4 L 890/18.NW -
Gefahrstofflager von US-Streitkräften muss nicht stillgelegt werden
Anspruch auf Stilllegung setzt glaubhaft gemachte drohende Verletzungen nachbarschützender Vorschriften voraus
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat einen Antrag auf Stilllegung des Gefahrstofflagers der US-Streitkräfte in Lingenfeld abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall richtete sich der Antrag eines Bürgers darauf, den Landkreis Germersheim im gerichtlichen Eilverfahren zu verpflichten, das von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika betriebene Gefahrstofflager in der Gemarkung Lingenfeld sofort stillzulegen.Der Antragsteller wohnt auf seinem Grundstück, das ca. 700 m von dem Gefahrstofflager... Lesen Sie mehr