alle Urteile, veröffentlicht am 13.08.2018
Amtsgericht München, Urteil vom 10.01.2018
- 142 C 10499/17 -
Wahrheitswidrige Behauptung über angeblich scheckheftgepflegten Gebrauchtwagen rechtfertigt Kaufvertragsanfechtung
Verkäufer muss Kaufpreis zurückerstatten
Ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Kaufpreis in Höhe von 4.500 € Zug um Zug gegen Übergabe des PKW zurückzahlen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im hier vorliegenden Streitfall inserierte der Beklagte im Internet den Verkauf eines Gebrauchtwagens, Typ Mercedes Benz Sprinter, und gab dabei seinen Namen und seine Kontaktdaten an. Der Kläger kontaktierte den Beklagten deswegen, man traf sich und einigte sich schließlich auf den Verkauf des Fahrzeugs an den Kläger zum Preis von 4.500 €. Am späten Abend des 10.01.2017 trafen sich die Parteien in der Wohnung des Klägers; bei diesem Treffen war auch der Vater des Klägers zugegen, und der Beklagte war zu dem Treffen mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug angereist. Unstreitig übergab der Beklagte jedenfalls bei diesem Treffen dem Kläger alle Fahrzeugpapiere... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.06.2018
- 9 L 9756/17.GI -
Widerruf der Waffenerlaubnis für "Reichsbürger" gerechtfertigt
Personen der "Reichsbürgerbewegung" dürfen grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig angesehen werden
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf bestätigt, mit dem die Behörde waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit widerrufen hatte.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Waffenbehörde die Unzuverlässigkeit des Antragstellers damit begründet, dass Erkenntnisse vorlägen, die den Schluss zuließen, dass der Antragsteller sich nicht als Bürger der Bundesrepublik Deutschland verstehe, sondern als "Reichsbürger".Das Verwaltungsgericht Gießen, das im vorläufigen Rechtsschutz die Erfolgsaussichten... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.07.2018
- L 6 AS 80/17 -
Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers in der Freizeit stellt kein sozialwidriges Verhalten dar
"Hartz IV"-Leistungen müssen nicht erstattet werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss mit Verlust von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung seiner Hilfebedürftigkeit hat. Sie löst deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters bei sozialwidrigem Verhalten aus.
Im zugrundeliegenden Verfahren wandte sich der damals 59-jährige Kläger gegen die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter. Der Kläger war als Kraftfahrer bei einer Spedition in Salzgitter beschäftigt. An einem Samstag feierte er die Geburt seines ersten Enkelkindes und trank dabei Alkohol. Als die Zigaretten ausgingen, wollte er mit seinem Pkw an einer Tankstelle... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.11.2016
- 3 RVs 85/16 -
Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat nur bei Vorliegen besonderer Umstände
Fahrverbot verliert zwei Jahre nach Tat spezialpräventiven Zweck
Die Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. Denn nach Ablauf der zwei Jahre verliert das Fahrverbot seine spezialpräventive Wirkung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beging ein Motorradfahrer im Jahr 2015 zwei Verkehrsdelikte unter Alkoholeinfluss. Da er bereits in den Jahren davor einschlägig in Erscheinung getreten war, verhängte das Amtsgericht Bielefeld neben einer Freiheitsstrafe ein Fahrverbot von drei Monaten. Dies wurde vom Landgericht Bielefeld im Berufungsverfahren bestätigt. Der Motorradfahrer legte gegen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2017
- 2 StR 160/16 -
BGH: Diebstahl unter Drohung mit einem Schlüssel stellt schweren Raub dar
Schlüssel kann ernsthafte Verletzungen hervorrufen und ist somit objektiv gefährlich
Wer bei einem Diebstahl damit droht, dem Opfer mit einem Schlüssel weh zu tun, begeht einen schweren Raub im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB. Da ein Schlüssel ernsthafte Verletzungen herbeiführen kann, ist er objektiv gefährlich und stellt somit ein "sonstiges Werkzeug" im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 drohte der Angeklagte einer 74-jährigen, behinderten Frau in ihrer Wohnung damit, ihr weh zu tun, sollte sie ihm nicht Geld geben. Er hielt ihr dabei einen spitzen metallischen Gegenstand mit einer Länge von 6 cm vor. Dabei handelte es ich um einen Schlüssel. Der Angeklagte hielt den Schlüssel so in der Hand, dass die Frau davon... Lesen Sie mehr