alle Urteile, veröffentlicht am 19.10.2023
Amtsgericht München, Urteil vom 08.07.2023
- 1290 C 19698/21 WEG -
Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft um Betriebskosten eines nachträglich eingebauten Aufzugs
Gemäß der Teilungserklärung sind die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung von Betriebskosten einer Aufzugsanlage befreit
Im Streit um die Umlage von Betriebskosten erklärte das Amtsgericht München den Beschluss der beklagten WEG für ungültig, wonach die Kläger anteilig die Kosten für den Betrieb eines nachträglich eingebauten Aufzugs zu tragen hatten.
Die Kläger sind Eigentümer einer Erdgeschosswohnung in der betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). In der Teilungserklärung der aus zehn Wohneinheiten bestehenden WEG von 1968 findet sich eine Regelung, wonach zu den Betriebskosten auch der „Betrieb des Personenaufzugs, sofern vorhanden, (Erdgeschoß-Wohnungen sind hiervon freigestellt)“ gehört. Über einen Personenaufzug verfügte das Anwesen in den ersten Jahrzehnten seines Bestehens nicht. Auf einer Eigentümerversammlung im August 2011 wurde der Einbau eines Personenaufzugs beschlossen. Dabei wurde auch der Beschluss gefasst, dass die Betriebskosten des Aufzugs auf Grundlage der Teilungserklärung... Lesen Sie mehr
Landgericht Koblenz, Urteil vom 31.08.2023
- 3 O 294/22 -
Landgericht Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach Sturz in Hotel
Deliktische Sorgfaltspflichten verlangen keine absolute Sicherheit
Verstößt der Betreiber eines Hotels gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn die Treppe zu den Gästezimmern nur einen Handlauf besitzt und die einzelnen Treppenstufen mit Teppichflicken belegt sind? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu beantworten.
Der Beklagte betreibt in einem Moselort ein Hotel, in welchem die Klägerin mit ihrem Ehemann im Juni 2020 einen siebentägigen Aufenthalt gebucht hatten. Das Zimmer der Klägerin befand sich im zweiten Stock und war über eine Holztreppe zur erreichen. Die Holztreppe zeigt im Fußbereich eine Kurve auf und hat auf der rechten Seite einen Handlauf. Die einzelnen Treppenstufen sind zudem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 21.09.2023
- 15 U 108/22 -
Werbung mit Bekanntheit aus Medien setzt Angabe von Fundstellen zur Berichterstattung voraus
Bekanntheit muss sich aus redaktioneller Berichterstattung ergeben und nicht aus einer Werbeschaltung
Wirbt ein Unternehmen mit der Bekanntheit aus Medien, so müssen Fundstellen angegeben werden, aus denen sich eine Berichterstattung ergeben. Zudem muss sich die Bekanntheit aus einer redaktionellen Berichterstattung ergeben und nicht aus einer Werbeschaltung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhob ein Wettbewerbsverband vor dem Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung gegen eine Firma, welche auf ihrer Internetseite die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler anbot. Die Firma warb auf der Internetseite mit dem Hinweis: "Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, Frankfurter Allgemeine, N24, Der Tagesspiegel",... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Kassel, Urteil vom 18.09.2023
- 423 C 341/23 -
Kostenerstattung für Mietwagenunternehmen für Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Schadensregulierung
Regulierung von Verkehrsunfällen kein Kerngeschäft einer Mietwagenfirma
Ein Mietwagenunternehmen kann für die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall die Kosten erstattet verlangen. Denn die Regulierung von Verkehrsunfällen gehört nicht zum Kerngeschäft einer Mietwagenfirma. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine große Mietwagenfirma im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Kassel gegen eine Haftpflichtversicherung auf Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zwecks Regulierung eines Verkehrsunfalls. Die Kosten betrugen fast 170 €.Das Amtsgericht Kassel entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2023
- 5 AZR 22/23 -
Arbeit auf Abruf: BAG stellt Beschäftigungszeiten klar
Bei Arbeit auf Abruf ohne vertragliche Regelung gelten 20 Wochenstunden als vereinbart
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
Die Klägerin ist seit dem Jahr 2009 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Druckindustrie, als „Abrufkraft Helferin Einlage“ beschäftigt. Der von ihr mit einer Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossene Arbeitsvertrag enthält keine Regelung zur Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Klägerin wurde - wie die übrigen auf Abruf beschäftigten Arbeitnehmerinnen - nach Bedarf in unterschiedlichem... Lesen Sie mehr