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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2024
- 8 U 24/22 -
Gewerbemieter haftet für durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschadens
Gefährlichkeit des Ladens von Lithium-Ionen-Akkus allgemein bekannt
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auflädt, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Büroräumen in Berlin zu einem Brand. Ursache für den Brand waren sechs 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus, die auf einem
Anspruch auf Schadensersatz wegen Brandschadens
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Mieterin hafte auf Zahlung von Schadensersatz. Sie bzw. der mit dem
Pflichtwidriges Laden der Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregal
Ausgehend von der Bekanntheit der Gefährlichkeit hielt das Kammergericht das Laden mehrere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2024
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin II, Urteil vom 13.01.2022
[Aktenzeichen: 8 O 104/20]
Jahrgang: 2024, Seite: 347 GE 2024, 347 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2024, Seite: 631 MDR 2024, 631 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2024, Seite: 413 NZM 2024, 413
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Dokument-Nr. 34151
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