alle Urteile, veröffentlicht am 20.10.2023
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.09.2023
- 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23 -
Landgericht Frankfurt am Main zum markenrechtlichen Schutz von Luxus-Handtaschen
Nutzung charakteristischer Merkmale einer Marke durch ein anderes Unternehmen stellt keine Markenrechtsverletzung dar
Eine für das Markenrecht zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat Eilanträge der Herstellerin einer markenrechtlich geschützten und weltweit bekannten Luxus-Handtasche zurückgewiesen.
Ein Berliner Modelabel stellt unter anderem Kleider, Röcke, Tops und Taschen her, die charakteristische Merkmale der besagten Luxus-Handtasche aufweisen. Das Label führte diese Modekreationen auf einer Fashionshow vor und bewarb die dortigen Darbietungen im Internet sowie auf sozialen Netzwerken. Die Herstellerin der Luxus-Tasche hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main verlangt, dem Berliner Modelabel diese Darstellungen zu untersagen. Die Designerinnen des Berliner Labels haben sich demgegenüber auf ihre Kunst- und Meinungsfreiheit berufen. Ihre Modekreationen, in denen die prägenden Merkmale der Luxus-Handtasche aus dem Modekonzern der Antragstellerin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.10.2023
- 10 A 44/22, 10 A 45/22, 10 A 46/22 und 10 A 120/22 -
Veröffentlichung von Rückrufbescheiden im Abgasskandal durch KBA rechtmäßig
Erhebliches Veröffentlichungsinteresse gegeben
Das hat das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in vier ähnlich gelagerten Verfahren entschieden und die gegen die Veröffentlichung gerichteten Klagen der Mercedes-Benz AG (Klägerin) abgewiesen.
Das Kraftfahrbundesamt (Beklagte) hatte im November 2020 und Februar 2021 die Anträge von vier Privatpersonen (Beilgeladene) auf Herausgabe von sog. Rückrufbescheiden, die Fahrzeugtypen der Klägerin betreffen, nach Anhörung der Klägerin und der Staatsanwaltschaft mit Ausnahme geschwärzter personenbezogener Daten und bestimmter technischer Details auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2023
- 14 K 125/23 E -
Klageerhebung per Fax durch Steuerberater unzulässig
Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt
Eine durch einen Steuerberater im Januar 2023 per Fax erhobene Klage ist auch dann unzulässig, wenn der Registrierungsbrief für das beSt dem Steuerberater im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht zugegangen war . Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Kläger wurden bei ihrer Klageerhebung durch einen Steuerberater vertreten. Dieser reichte die Klage im Januar 2023 per Fax bei Gericht ein. Den zur Registrierung erforderlichen Brief mit dem Registrierungscode für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ("beSt") hatte der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Die Steuerberaterkammer hatte dazu vorab ihren... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.10.2023
- 17 U 214/22 -
Pauschalierter Institutsaufwand für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig
Nachweis eines tatsächlich niedrigeren oder entfallenden Schadens ist zu ermögliche
Die von der beklagten Bank verwendete Software integrierte bei der vorzeitigen Rückführung eines Verbraucherimmobiliar-Darlehens in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen pauschalierten sog. Institutsaufwand in Höhe von 300,00 €. Dies ist unzulässig, sofern dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder vollständig entfallenden Schadens möglich ist, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG)l.
Der Kläger nimmt das beklagte Kreditinstitut auf Unterlassen der Berechnung eines pauschalierten sog. Institutsaufwands in Höhe von 300,00 € in Anspruch. Er hatte bereits 2017 vor dem Landgericht erstritten, dass die Beklagte bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens nicht pauschal einen in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen „Verwaltungsaufwand“ in Höhe von 300,00... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 25.09.2023
- 3 C 560/23 -
Zulässigkeit der Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" auch ein Jahr nach letztem Fitnessstudiobesuch
Bewertung über Service und Sauberkeit als freie Meinungsäußerung
Die Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" ist auch ein Jahr nach dem letzten Fitnessstudiobesuch zulässig. Die Bewertung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Amtsgericht Lörrach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 verfasste der Kunde eines in Baden-Württemberg liegenden Fitnessstudios auf der Facebookseite des Studios folgende Bewertung: "Service und Sauberkeit mangelhaft". Die Betreiberin des Fitnessstudios war damit nicht einverstanden und machte daher ein Unterlassungsanspruch geltend. Sie führte an, dass es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung... Lesen Sie mehr