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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.05.2018
- 6 K 5781/17 -
Überschreitung der zulässigen Parkdauer um mehrere Stunden rechtfertigt Abschleppen des Fahrzeugs
Vorhandensein freier Parkplätze und kein Vorliegen einer Behinderung unerheblich
Wird die zulässige Parkdauer um mehrere Stunden überschritten, so rechtfertigt dies das unmittelbare Abschleppen des Fahrzeugs. Eine unverhältnismäßig schwere Belastung liegt darin nicht. Dass freie Parkplätze vorhanden sind und eine Behinderung nicht vorliegt, spielt keine Rolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein VW Golf die zulässige
Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids
Das Verwaltungsgericht Aachen entschied gegen den Kläger. Der Gebührenbescheid sei rechtmäßig. Durch das
Vorhandensein freier Parkplätze unbeachtlich
Den Einwand des Klägers, es seien freie Parkplätze vorhanden gewesen, hielt das Verwaltungsgericht für unbeachtlich. Es sei aufgrund der negativen Vorbildwirkung infolge der erheblichen
Fehlende Behinderung unerheblich
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei es zudem nicht erforderlich, dass durch das verbotswidrige Parken eine konkrete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 618 NJW-Spezial 2018, 618
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Dokument-Nr. 27951
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