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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkdauer“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.05.2018
- 6 K 5781/17 -

Überschreitung der zulässigen Parkdauer um mehrere Stunden rechtfertigt Abschleppen des Fahrzeugs

Vorhandensein freier Parkplätze und kein Vorliegen einer Behinderung unerheblich

Wird die zulässige Parkdauer um mehrere Stunden überschritten, so rechtfertigt dies das unmittelbare Abschleppen des Fahrzeugs. Eine unverhältnismäßig schwere Belastung liegt darin nicht. Dass freie Parkplätze vorhanden sind und eine Behinderung nicht vorliegt, spielt keine Rolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein VW Golf die zulässige Parkdauer von zwei Stunden um drei Stunden überschritten hatte, wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Gegen den Halter des Fahrzeugs wurden Verwaltungsgebühren von 55 EUR festgesetzt. Dagegen richtete sich die Klage des Fahrzeughalters. Er meinte, das Abschleppen sei unverhältnismäßig gewesen. Eine Behinderung habe durch sein Fahrzeug nicht vorgelegen. Zudem haben ausreichend andere Parkplätze zur Verfügung gestanden.Das Verwaltungsgericht Aachen entschied gegen den Kläger. Der Gebührenbescheid sei rechtmäßig. Durch das Abschleppen seines verbotswidrig... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.12.1983
- 6 Ss OWi 1649/83 -

Überschreitung der zulässigen Parkdauer: Keine Karenzzeit bei Parkscheiben

Bejahte Karenzzeit bei Parkuhren unbeachtlich

Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe für eine bestimmte Zeit gestattet, so erstreckt sich die zulässige Parkdauer nur auf diesen Zeitrahmen. Eine Karenzzeit nach Ablauf der Parkzeit gibt es nicht. Dass dies bei einer Parkuhr bejaht wurde, ändert nichts daran. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz, auf dem maximal zwei Stunden geparkt werden durfte. Er stellte seine Parkscheibe auf 8 Uhr ein, parkte jedoch bis 10.09 Uhr. Die zuständige Behörde verhängte daher gegen den Autofahrer ein Bußgeld. Dieser meinte aber, ihm müsse eine Karenzzeit von 10 Minuten zuerkannt werden. Denn dies sei bereits... Lesen Sie mehr



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