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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 31.08.2011
- 8 K 590/09 -
VG Aachen: Kinderbildungsgesetz NRW teilweise verfassungswidrig
Ausschluss der Förderung privatgewerblicher Träger verstößt gegen Art. 3 des Grundgesetzes
Der Ausschluss privatgewerblicher Träger von Kindertagesstätte von der im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) vorgesehenen finanziellen Förderung verstößt nach vorläufiger Einschätzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen bekannt gegeben.
Im hiesigen Rechtsstreit hat eine privatgewerbliche Betreiberin einer
Förderung gewerblicher Träger nicht vorgesehen
Nach § 20 KiBiz werden dem Träger einer Einrichtung nur dann Betriebskostenzuschüsse gewährt, wenn es sich um eine Kirche, eine Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts, einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder eine Elterninitiative handelt. Die Förderung gewerblicher Träger sieht das Gesetz nicht vor.
Für Ausschluss kein sachlicher Grund feststellbar
Das Gericht konnte keinen sachlichen Grund für den
Über Gültigkeit einer Vorschrift muss Bundesverfassungsgericht entscheiden
Hintergrund ist, dass es den Gerichten grundsätzlich verwehrt ist, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 12212
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