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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.12.2016
- VG 10 K 250.13 -
Keine wasserrechtliche Genehmigung für schwimmende Häuser
Erforderliche gesunde Wohnverhältnisse am geplanten Baustandort nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass auf dem Rummelsburger See in Berlin-Friedrichshain keine schwimmenden Häuser gebaut werden dürfen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls plant den Bau von acht schwimmenden Wohnhäusern auf dem Rummelsburger See. Für dieses Vorhaben hatte das Bezirksamt 2012 eine Baugenehmigung erteilt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Bauvorhaben beeinträchtigt Wohl der Allgemeinheit
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die für das Vorhaben erforderliche wasserrechtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 23589
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