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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.09.2017
- VG 2 K 413.16 -
DIE PARTEI: Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014
Partei muss weder Mittel staatlicher Parteienfinanzierung zurückzahlen noch Strafzahlung leisten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass DIE PARTEI entgegen der Annahme der Bundestagsverwaltung für das Jahr 2014 keine unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht gemacht hat; sie muss daher weder Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen noch eine Strafzahlung leisten.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich DIE PARTEI gegen einen Bescheid der Bundestagsverwaltung, mit dem sie wegen Unrichtigkeiten ihres Rechenschaftsberichts 2014 u.a. zu einer Zahlung in Höhe von 383.750 Euro verpflichtet worden ist. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung ist dieser
Einnahmen wurden aus Unternehmenstätigkeit erzielt
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage statt. Unter Zugrundelegung der seinerzeit geltenden Vorschriften des Parteiengesetzes handele es sich bei den der Klägerin aus dem Geldgeschäft zugeflossenen Beträgen um
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 24882
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