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Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 19.09.2013
- VG 1 L 219/13 -
Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates teilweise offenbaren
Journalist hat Anspruch auch Auskunft über Informationen des Aufsichtsrates über Verzögerungen beim Flughafenbau
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH einem Journalisten Auskunft darüber erteilen muss, wann die Mitglieder des Aufsichtsrates über welche Verzögerungen bei dem Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg informiert wurden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein
Journalist kann sich nicht auf Brandenburgisches Pressegesetz berufen
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat dieses Begehren abgelehnt. Dem Antragsteller fehle es insoweit an einem Anspruch, insbesondere könne er sich auch nicht auf das Brandenburgische Pressegesetz berufen, weil das Begehren die gesetzlich vorausgesetzte Konkretisierung der verlangten Auskünfte vermissen lasse.
Informationen über Verzögerung am Bau müssen herausgegeben werden
Dem Hilfsantrag hat das Gericht jedoch entsprochen und der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung im Wesentlichen aufgegeben, dem Antragsteller mitzuteilen, wann die Mitglieder des Aufsichtsrates über welche Verzögerungen bei dem Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg informiert wurden und welche Begründung für die Verzögerungen jeweils gegeben wurde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online
- Journalist hat keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch über Verwendung der Sachleistungspauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2013
[Aktenzeichen: OVG 6 S 46.12]) - Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: BverwG 6 A 2.12])
Jahrgang: 2014, Seite: 324 ZD 2014, 324
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Dokument-Nr. 16852
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