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Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 10.12.2020
- 4 L 1947/20.DA -
Eilantrag eines Bewohners einer Seniorenresidenz gegen Quarantäne-Anordnung erfolgreich
Gesundheitsamt ordnet unklare Bestimmungen an und wendet sich an falschen Adressaten
Die unter anderem für Infektionsschutzrecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem Eilverfahren dem Antrag eines Bewohners einer Seniorenresidenz Recht gegeben, mit dem sich dieser gegen ihn in seiner Bewegungsfreiheit einschränkende Quarantäne-Maßnahmen gewendet hat.
Das zuständige Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt hatte aufgrund bestätigter COVID-19-Infektionen in der Seniorenresidenz gegenüber dieser verschiedene Quarantäne-Maßnahmen verfügt, unter anderem die sogenannte Absonderung sämtlicher nicht infizierter Personen des Hauses sowie die Anordnung, diesen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer "bis mindestens zum 26.11.2020" nicht zu gestatten.
Gesundheitsamt ordnet unklare Bestimmungen an und wendet sich an falschen Adressaten
Hiergegen wandte sich ein Bewohner im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht mit Erfolg. So beanstandete das Gericht zunächst die entsprechende Anordnung in zeitlicher Hinsicht als zu unbestimmt, weil für die Betroffenen unklar bleibe, ob die angeordnete Maßnahme ("bis mindestens 26.11.2020") am 26.11.2020 ende oder gegebenenfalls darüber hinaus wirksam bleibe. Weiter habe sich die Behörde zu Unrecht an die Seniorenresidenz als Adressatin der Quarantäne-Anordnung gewandt, statt sich an die in ihrer Bewegungs- und Handlungsfreiheit unmittelbar betroffenen einzelnen Bewohner/Mieter der Residenz zu wenden. Schließlich sei auch rechtlich unzulässig, der Seniorenresidenz aufzugeben, den in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29586
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