Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2012
- 23 L 1939/11 -
Nerzfarm geschlossen: Käfige unterschreiten Mindestgröße um das Zwölffache
Sofortige Schließung einer ohnehin nur befristet genehmigten Nerzfarm gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Ordnungsverfügung des Landrates Viersen bestätigt, mit der dem Betreiber einer Nerzfarm untersagt wurde, weiter Nerze zu halten und zu züchten. Gleichzeitig hatte der Landrat die unverzügliche Auflösung des Nerzbestandes angeordnet.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Betreiber einer Nerzfarm gegen die vom Landrat angeordnete
Antragsteller besitzt nach Ablauf befristet erteilten Genehmigung keine erforderliche Erlaubnis zum Betrieb der Nerzfarm
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den auf einstweiligen Rechtsschutz gestellten Antrag jedoch ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Landrat zu Recht davon ausgegangen sei, dass der Antragsteller nach Ablauf einer früheren und nur befristet erteilten
Vorhandene Käfige verfügen nicht über gesetzlich erforderliche Größe von mindestens drei Quadratmetern
Nach der neuen Rechtslage sei die Nerzfarm auch nicht mehr genehmigungsfähig, da die in der Farm vorhandene Käfiggröße die nunmehr gesetzlich erforderliche Größe der Käfige von mindestens drei Quadratmeter um mehr als das zwölffache unterschreite. Deshalb sei auch die sofortige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12946
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12946
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.