wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019
23 L 2271/19 -

Wegnahme von Hunden wegen tierschutzwidriger Haltung zulässig

Tiere ohne Gewährleistung der Mindest­anforderungen an Hygiene und Platzbedarf sowie Ernährungs- und Gesundheitsfürsorge gehalten

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Rhein-Kreis Neuss zu Recht 18 Hunde der Rasse Kuvasz (ungarischer Hirtenhund) aus tierschutzwidrigen Haltungsumständen fortgenommen und den Haltern aus Kaarst eine Reduzierung ihres Tierbestandes auf zwei Hunde aufgegeben hat. Der Kreis darf die vorläufig im Tierheim untergebrachten Hunde nun an neue Halter vermitteln.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass die Maßnahmen auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes rechtmäßig erfolgt seien, weil die Hunde erheblich vernachlässigt und grob tierschutzwidrig gehalten worden seien. Nach den Feststellungen der Amtsveterinärinnen des Rhein-Kreises Neuss seien mindestens 20 Hunde auf engem Raum gehalten worden, ohne die Mindestanforderungen an Hygiene und Platzbedarf sowie Ernährungs- und Gesundheitsfürsorge gewährleisten zu können (sogenannte Tierhortung - "Animal Hoarding"). Die vorgefundenen Räumlichkeiten sowie die Hunde selbst seien mit Kot und Urin verschmutzt gewesen. Jungtiere litten aufgrund einer Mangelernährung unter Fehlstellungen ihrer Gliedmaßen. Die Hunde seien in Räumen ohne ausreichende Liegeflächen und Blick nach außen untergebracht gewesen. Sie wiesen wegen mangelnder Sozialisation zudem bereits Verhaltensauffälligkeiten auf.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hund | Hündin | Hunde | Tierhalter | Tierhaltung | Tierquälerei | Tierschutz | Wegnahmerecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27845 Dokument-Nr. 27845

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27845

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?